26.01.2006, 18:55
Hallo,
die Handhabung scheint sehr vom jeweiligen Bundesland oder Landkreis abhängig zu sein. Angeblich soll es in Brandenburg eien Erlass zur Vereinfachung geben, der besagt, daß jeder einen Schlepper ohne
Es tut mir leid, habe gerade daneben getipp.
Also angeblich gibt es hier in Brandenburg eine Vereinfachungsvorschrift geben, nach der jeder einen Schlepper auf seinen Namen zulassen kann, ohne weitere Belege vorweisen zu müssen. Man muß nur ein Formular für das Finanzamt unterschreiben, in dem man die ausschließlich landwirtschaftliche Verwendung zusichert. In meinem Landkreis funktioniert das völlig problemlos. Um Aufwand zu vermeiden, haben wir unsere Schlepper (werden alle landwirtschaftlich genutzt) auf verschiedene Familienmitglieder zugelassen. Wir hatten daher keinerlei bürokratischen Aufwand.
Das scheint in anderen Bundesländern oder evtl. auch Landkreisen anders gehandhabt zu werden.
Gruß Matthias
die Handhabung scheint sehr vom jeweiligen Bundesland oder Landkreis abhängig zu sein. Angeblich soll es in Brandenburg eien Erlass zur Vereinfachung geben, der besagt, daß jeder einen Schlepper ohne
Es tut mir leid, habe gerade daneben getipp.
Also angeblich gibt es hier in Brandenburg eine Vereinfachungsvorschrift geben, nach der jeder einen Schlepper auf seinen Namen zulassen kann, ohne weitere Belege vorweisen zu müssen. Man muß nur ein Formular für das Finanzamt unterschreiben, in dem man die ausschließlich landwirtschaftliche Verwendung zusichert. In meinem Landkreis funktioniert das völlig problemlos. Um Aufwand zu vermeiden, haben wir unsere Schlepper (werden alle landwirtschaftlich genutzt) auf verschiedene Familienmitglieder zugelassen. Wir hatten daher keinerlei bürokratischen Aufwand.
Das scheint in anderen Bundesländern oder evtl. auch Landkreisen anders gehandhabt zu werden.
Gruß Matthias