(04.01.2010, 10:58)wolli schrieb:(04.01.2010, 10:11)Mile schrieb: Wer mit dem Trac schneller als sechzig fährt bei dem reicht der T-Schein definitiv nicht mehr. Der braucht dann Klasse C1, wenn er ohne Hänger fährt und ggf. C1E. Sind die 12t überschritten dann ist CE von nöten.
Und wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dann kann der CE schon früher erforderlich sein.
Mit dem alten Dreier kann dies u.U. noch ausreichen. Wobei hier der Zug max. 3 Achsen haben darf (Achsabstand max. 1 gilt als eine Achse).
Finger weg würde ich sagen, daß kann richtigen Ärger geben !
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt.
Die ganze Führerschein Thematik würde erst interessieren, wenn der Trac mit mehr als 60 (für die U18 Fraktion: mehr als 40) in den Papieren eingetragen wäre.
Man ist also nur zu schnell gefahren. Die Ermittlungen, die dann aber wahrscheinlich losgetreten werden, ergeben halt technische Veränderungen und den Verlust der Betriebserlaubnis.
Hallo,
zum letzten Beitrag möchte ich noch anmerken:
Mofafahrer z.B., die Ihr Fahrzeug technisch so verändern, daß es schneller als 25km/h fährt, erhalten - wenn sie erwischt werden - eine Strafe wg. Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da daß Fahrzeug in eine Fahrerlaubnisklasse hininfällt und zusätzlich eine wg. Erlöschens der BE.
Ich meine in diesem Fall ist der Sachverhalt der gleiche !
Was soll das Ganze, ihr bewegt euch auf äußerst luftigem Boden !
Mein Trac läuft mit der entsprechenden Bereifung 45 km/h.
Das ist schnell genug ! Bei 80 km/h haben diese Fahrzeuge ein äußerst kritisches Fahrverhalten !
Viele Grüße