22.07.2013, 13:22
Hallo Martin,
soweit ich weis, dürfen Brachflächen, die als solche auch deklariert sind und aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen wurden vom 1. April bis zum 30. Juni nicht gemulcht werden. Hierbei steht der Tierschutz wohl im Vordergrund. Andere Flächen, Wegränder usw. dürfen ganzjährig gemulcht werden. Ob es aber vielleicht regionale Unterschiede und Bestimmung gibt entzieht sich meiner Kenntnis!
Gruß Christopher
soweit ich weis, dürfen Brachflächen, die als solche auch deklariert sind und aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen wurden vom 1. April bis zum 30. Juni nicht gemulcht werden. Hierbei steht der Tierschutz wohl im Vordergrund. Andere Flächen, Wegränder usw. dürfen ganzjährig gemulcht werden. Ob es aber vielleicht regionale Unterschiede und Bestimmung gibt entzieht sich meiner Kenntnis!
Gruß Christopher