Hallo,
die 4,4kW gelten für LKW, die zwischen dem 1.1.1969 und dem 31.12.2000 erstmals zugelassen wurden. bei neueren Fahrzeugen müssen es mindestens 5kW/to sein.
Und die 2,2kW gelten, soweit mir bekannt, nicht bei LoF:
Mein U1700 darf übrigens 32to ziehen, bei 9to Gesamtgewicht (also theoretisch 41to Gesamtzuggewicht). Werden die 32to ausgenutzt, darf der Unimog lt. eintragung im Fahrzeugschein dann nur 8to wiegen, eben wegen der erlaubten 40to Gesamtzuggwicht. Möglich, daß das so ähnlich beim schweren Trac auch geht.
die 4,4kW gelten für LKW, die zwischen dem 1.1.1969 und dem 31.12.2000 erstmals zugelassen wurden. bei neueren Fahrzeugen müssen es mindestens 5kW/to sein.
Und die 2,2kW gelten, soweit mir bekannt, nicht bei LoF:
www.gesetze-im-internet.de, §35 StVZO schrieb:Bei Lastkraftwagen sowie Kraftomnibussen einschließlich Gepäckanhänger, bei Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagenzügen muß eine Motorleistung von mindestens 5,0 kW, bei Zugmaschinen und Zugmaschinenzügen - ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein; dies gilt nicht für die mit elektrischer Energie angetriebenen Fahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge - auch mit Anhänger - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.Möglich, daß an anderer Stelle was dazu steht. Die StVZO nimmt LoF jedenfalls aus.
Mein U1700 darf übrigens 32to ziehen, bei 9to Gesamtgewicht (also theoretisch 41to Gesamtzuggewicht). Werden die 32to ausgenutzt, darf der Unimog lt. eintragung im Fahrzeugschein dann nur 8to wiegen, eben wegen der erlaubten 40to Gesamtzuggwicht. Möglich, daß das so ähnlich beim schweren Trac auch geht.
Grüße
DaPo (Daniel)