Rechtliche Rahmenbedingungen im Bezug auf LoF Zulassung?
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Hallo Namenloser,
Du schreibst "auf Lof-Zugmaschiene zulassen", kann es sein, dass Du damit den Eintrag in den Fahrzeugpapieren als Typ "Zugmaschine Ackerschlepper" meinst? Früher war das Schlüsselnummer 8710.

Lof bezeichnet eigentlich den Verwendungszweck, der im gegebenen Fall steuerbefreit ist (grüne Nummer).

Eine grüne Nummer und Steuerbefreiung ist nur rechtens, wenn das Fahrzeug ausschließlich zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird.
Das bedeutet, entweder Ausgangspunkt oder Ziel einer Fahrt muss einem Land- oder forstwirtschaftlichen Zweck dienen.
Beispiel Brennholz fahren.
Fall 1: Entstammt das zu transportierende Holz Deinem Wald, ist es lof ok, auch wenn es anschließend in einem Wohnhaus verbrannt wird.
Fall 2: Entstammt das Holz ganz normal aus einem fremden Wald und wird in einem Wohnhaus verbrannt, ist es lof NICHT ok! Auch wenn es das Wohnhaus des ldw. Betriebes ist.
Fall 3: Entstammt das Holz aus einem fremden Wald und Du verbrennst es zur Heizung des Schweinestalles, dann ist es wieder lof ok.

Das kannst Du auf Transporte von Kies, Sand und Bauholz übertragen.
Wird es transportiert, um damit den (eigenen) Kuhstall oder die (eigene) Maschinenhalle zu bauen, ist es lof ok, für das Wohnhaus nicht!

Fährst Du bspw. Baumaterial für Fremde, ist es in keinem Fall lof. Da kannst Du nur noch direkte landwirtschaftliche Tätigkeiten legal ausführen, wie bspw. Mais fahren helfen, oder Ballen pressen bzw. laden, Getreide fahren.
Da die grüne Nummer inzwischen heftig kontrolliert wird, würde ich mir das sehr genau überlegen, denn auch Überbreite und Übergewicht sind zweckgebunden, nicht per se an das Fahrzeug...
Mit anderen Worten: ein Fahrzeug ist nicht per se steuerbefreit, sondern der Verwendungszweck ist steuerbefreit! Sobald ein Fahrzeug mit grüner Nummer nicht lof eingesetzt wird, muss - wenn man es richtig macht, das Finanzamt darüber informiert werden.

SFA ist noch mal eine Nummer strenger: ausschließliche Einzweckmaschine, deren den Zweck bestimmende Aufbauten / Anbauten fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Keine Anhängerkupplung mehr! Keine Transportmöglichkeit!

Fazit: der Eintrag in den Papieren (früher 8710) verschafft ein paar Vorteile in Sachen Sonntagsfahrten, Abgasuntersuchung, Umweltzone, etc. wobei die meisten davon schon bei Eintrag nur als Zugmaschine gegeben sind.
Alles andere ist auf der Kanonenkugel geritten.
Wer keinen landwirtschaftlichen Betrieb hat und auch nicht als Forstdienstleister unterwegs ist, kann mit grüner Nummer richtig Schwierigkeiten bekommen...

Achtung! Mit meinem Beitrag möchte ich niemandem vorschreiben, was er tun oder lassen soll! Jeder handelt eigenverantwortlich!

Gruß
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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Rechtliche Rahmenbedingungen im Bezug auf LoF Zulassung? - von Forst Trac Matt - 27.09.2020, 18:32
RE: Rechtliche Rahmenbedingungen im bezug auf Lof Zulassung - von JoBrow - 03.10.2020, 08:03
RE: Rechtliche Rahmenbedingungen im bezug auf Lof Zulassung - von Franz Josef - 03.10.2020, 13:31
RE: Rechtliche Rahmenbedingungen im Bezug auf LoF Zulassung? - von holgi63 - 05.04.2021, 21:09
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