Welche neue Reifen für den MB Trac 1300 Bj 79 mit 30 Zoll Felgen?
#1

Guten Abend Trac- Gemeinde,
habe aktuell ein ziemliches Problem. Mitten in meinem Heizungsumbau mußte ich heute feststellen, dass der Große hinten links immer lahmer wird. Der Vorbesitzer hat in die Mitte der Karkasse ziemlich tiefe Risse hinterlassen und er verliert immer schneller Luft. Nun wollen mein alter Herr und ich 215 Steer in diesem Winter nach hause bringen, aber das Thema ist mir mit den aktuellen Reifen auf der HA zu heiß. Reifen aktuell: 18.4 R 30, Good Year, Felge 15 L x 30. Was für Reifen kann ich nun beschaffen. Dürfen gerne etwas breitere sein ( sofern zulässig ). Preis pro Stück nicht mehr als 650 Euro brutto. Bitte um die Vorschläge von Euch Spezialisten.

Gruß StefanSad

Dieselpower
Zitieren
#2

Hallo Stefan,

18.4 R 30 entspricht heute den 460/85 R 30. Alternativ dazu kannst du auch den 520/70 R 30 bzw. den 600/65 R 30 fahren. Dabei hast du den gleichen Abrollumfang wie mit den 18.4ern.
Der 600er Reifen scheidet bei dir jedoch aus, da dafür breitere Felgen notwendig sind. Empfehlen würde ich dir auch den 520er, da dort noch ein moderater Preis zu zahlen ist. Denn je kleiner der Querschnitt, desto teuerer werden die Reifen.
Ich weiß nicht, wie viele Stunden ihr auf den Trac pro Jahr draufjagt, bzw. wie hoch euere Ansprüche sind. Ich denke aber, für den mittleren Einsatz bist du mit der mittleren Qualitätsschiene der Reifenhersteller (BKT, Alliance, Mitas, ...) gut bedient. Vor allem BKT und Alliance haben ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Ich verkaufe sehr viele BKT und meine Kunden sind allesamt zufrieden damit. Zum Vergleich: teuere Preisschiene: Good Year, Michelin, Trelleborg (ehemals Pirelli), ...; billige Schiene: unaussprechliche China/Russennamen.
Kläre aber dennoch vor dem Kauf von Nicht-18.4ern die Verwendung von 15"-Felgen ab. Es kann auch mal ein einzelner Hersteller dabei sein, für dessen Reifen es keine Freigabe gibt.

Gruß Cliff

Trac - warum mehr wollen? Da war doch was mit dem Sinn des Lebens???Big Grin
Zitieren
#3

...billiger gehts (n)immer...!Big Grin

http://www.ebay.de/itm/18-4-15-30-8PR-TT...andtechnik&hash=item5d2e712be3

greetzWink
Zitieren
#4

Es geht alles bis zum 520/70 R30!

Beim BKT kann ich Cliff nur zustimmen, obwohl ich BKT nicht mehr zu der mittleren Qualitätsschiene zählen würde, höchstens preislich noch!
Qualitativ spielt er meiner meinung nach ziemlich weit oben mit!

(20.10.2011, 21:16)Cliffde schrieb:  Kläre aber dennoch vor dem Kauf von Nicht-18.4ern die Verwendung von 15"-Felgen ab. Es kann auch mal ein einzelner Hersteller dabei sein, für dessen Reifen es keine Freigabe gibt.

An und für sich egal, wenn die Freigabe für die entsprechende Größe von Daimler beschaffbar ist.
Dann kann einem niemand ein Strick draus drehen...

Gruss Hartmut admin

PS: mein Favorit wäre der 480/70 R30 von BKT oder halt ein entsprechender 520/70 R30 anderer namhafter Hersteller.

MBtrac, alles andere ist Behelf!
Zitieren
#5

@ Cliff und Hartmut,

auf genauso Infos habe ich gehofft, vielen Dank. Mein Trac läuft im Jahr 100 h, breitere Felgen- no go-, da meine Frau heute Abend schon meinte:" Das ist aber ein Sparschwein, wir wollen doch nächstes Jahr den 2. Stock weitermachen." Selbstverständlich würde ich alles was möglich und sinnvoll ist auf die Felge " bauen". Würde die Schuhe über meinen Lohner beziehen, aber dafür wäre eine ungefähre preisliche Richtung super. Nochmals Danke.

Gruß StefanSmile

Dieselpower
Zitieren
#6

Der 480/70 R 30 entspricht dem Abrollumfang des 16.9 R 30. Macht nicht viel aus (-6..7%), du brauchst aber hier eine Größen-Freigabe für 16.9ern von Daimler.

Daimler kann höchstens, wie oben erwähnt, die auf dem Trac verwendbaren Größen bestimmen! Ob der Reifen für eine best. Felge freigegeben ist kann einzig und allein der Reifenhersteller bestimmen (mit dessen Zulassungsgutachten!), was ich meinte mit "abklären". Daimler hat da gar nichts zu sagen. Wo du keine Eintragung brauchst, ist einfach nur von alt (18.4 R 30) auf neue Bezeichnung (460/85 R 30) oder auch niedrigere VERGLEICHSquerschnitte umbereifen. Die Vergleichsquerschnitte findest du in Umbereifungstabellen (ich hab auch mal eine hier eingestellt, mal ein bisschen die Suchmaschine quälen). Wenn du einen Reifen, der nur für 16" und 18" zugelassen ist auf einer 15" fährst, kann man sehr wohl einen Strick draus drehen (sofern man erwischt wird).

Qualitätsmäßig stimmts, daß BKT ebenso wie Conti eher zwischen oberer und mittlerer Schiene angesiedelt sind. Preislich liegen beide im mittleren Bereich, wobei BKT seinem PLV treu bleibt, Conti schwankt jedoch von Größe zu Größe.

Grundsätzliche preisliche Abstufung (unabhängig von Herstellern): am billigsten sind die Diagonalreifen (18.4 - 30), i.d.R. auch nur für 30 km/h zugelassen. Bei den Radialen sind die "alten" Zollbezeichnungen (18.4 R 30) in der Rangliste auf Platz 2. Auf Platz 3 die neuere metrische Bezeichnung (460/85 R 30) auch wenns der gleiche Reifen ist... Auf den weiteren Plätzen landen dann mit kleiner werdendem Querschnitt die 70er, 65er und 60er- Serien.

Der Ebay-Reifen ist ein Diagonaler. Nicht für deinen Trac zugelassen, außer du drosselst ihn auf 30 km/h...
Gruß Cliff

Trac - warum mehr wollen? Da war doch was mit dem Sinn des Lebens???Big Grin
Zitieren
#7

Der 480/70 geht aber auf die 15ér Felge, und breiter als 18,4 R30 sind sie auch, genau wie Stefan verlangt.

Der Abrollumfang ist etwas kleiner, da gebe ich dir recht, aber die großen tracs sind ja meist doch flott genug Unterwegs Wink

Freigaben für 16.9 oder 18.4 sind eh kein Problem, da bereits im Beiblatt eingetragen oder bei Daimler beschaffbar.

Beim Rest muss ich dir wieder widersprechen
Wenn Daimler Beispielsweise den Reifen 520/70 R30 auf der 15ér Felge für den trac frei gibt, Michelin aber dafür eine 16ér Felge verlangt, reicht die Daimler Freigabe vollends für die Eintragung aus!
Zumindest hat mich der TÜV Prüfer bisher immer nach der Fahrzeughersteller Freigabe gefragt, und nicht nach der Freigabe des Reifenherstellers Wink
Wenn die Reifengrößen sogar schon im Beiblatt stehen, ist das ganze noch einfacher...

Ansonsten wäre es ja bei den Vergleichsgrößen genauso, wenn 18.4 freigegeben wären, aber 460/85 nicht... Wink

Natürlich wird es Gründe haben, warum der Reifenhersteller die jeweiligen Felgen verlangt, jedoch geht es meist auch schmaler...

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
Zitieren
#8

Hallo Reifenexperten,

wie sieht es im folgenden Fall aus, Freigaben mal ausser betracht gelassen:
Wenn 520/70R30 möglich sind, dann sind es 520/85R30 doch auch? Oder gibt es dieser Grösse nicht? Das macht im Acker bestimmt ein besseren Eindruck als die standard "Fahrradräder", weil der grossere Reifen sich besser langmachen kann am Lauffläche. Ausserdem würde das optisch auch schon einiges bringen.

Groeten,

Benno

Ein fleissige Bauer ist edler als ein fauler Edelmann...
Zitieren
#9

Moin Benno,

Sollte gehen, nur den Reifen gibt es nicht... Smile
Und ob es dafür dann eine Freigabe gäb? hmmmm

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
Zitieren
#10

Naja, wie gesagt, i.d.R. passen alle 520/70er, auch von der Zulassung her. Darauf bezieht sich auch Daimler und schreibt deshalb seine Freigabe. Ob der Reifenhersteller das freigibt, steht auf einem anderen Blatt.
Ich könnte ja auch den Spieß umdrehen und mir einen Reifen suchen, der zwar vom Hersteller auf die 15x30er Felge zugelassen ist, jedoch von Daimler nicht... Da hast auch ein Problem.
Fakt ist, beide Zulassungen müssen passen. Und es sind nur ein paar wenige Größen bei dem einen oder anderen Hersteller, wo´s Einschränkungen gibt. I.d.R. hast du keine Probleme, jedoch ist auch das Wort des Verkäufers nicht für bare Münze zu nehmen.

Und was ein TÜV-Prüfer alles anschauen SOLLTE und TUT sind ebenfalls 2 Paar Stiefel. Natürlich muß keiner ein Beiblatt dabeihaben, indem die Reifenzulassung steht, daß hat der TÜV selber.

Trac - warum mehr wollen? Da war doch was mit dem Sinn des Lebens???Big Grin
Zitieren
#11

Falsch, Fakt ist das die Daimler Freigaben für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere zählen, alles andere sind nur Zahlen in irgendwelchen Katalogen...

Dein genanntes Beispiel ist von vorn herein zum scheitern verurteilt, egal ob bei Schlepper, LKW, PKW, Flugzeug.... usw...
(20.10.2011, 22:54)Cliffde schrieb:  Ich könnte ja auch den Spieß umdrehen und mir einen Reifen suchen, der zwar vom Hersteller auf die 15x30er Felge zugelassen ist, jedoch von Daimler nicht...

Da hat man nicht nur ein Problem, sonder kaum eine Chance diese Kombination eingetragen zu bekommen.

520/70 R30 ist kein Problem, da die Freigabe bei Daimler beschaffbar ist.
Ich denke sogar, das Vergleichsbriefe und Scheine von anderen trac-technikern beschaffbar wären, da hunderte von 1100 und 1300érn mit dieser Rad/Reifenkombi Unterwegs sind.

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
Zitieren
#12

Hallo zusammen,

bei der ganzen Eintragerei geht es doch nur um Eines. Nämlich darum, wer im Schadensfall haftet.

Beim PKW kann eine Rad-/Reifenkombination sowohl vom Fahrzeug- als auch vom Reifenhersteller freigegeben werden. Von wem die Freigabe kommt, ist egal, wichtig ist nur, daß es eine Freigabe gibt.

Bei Nutzfahrzeugen sieht das etwas anders aus, da zählt die Freigabe der Fahrzeugherstellers, in sofern hat Hartmut Recht. Wobei Mercedes sich da in erster Linie an der ETRTO orientiert, die auch für die Reifenhersteller zunächst gültig ist.

Nun kann ein Reifenhersteller aber, in Bezug auf die Felgenbreite, auch um jeweils eine Stufe nach oben oder unten abweichen. In aller Regel wird er das zugunsten von MEHR Möglichkeiten tun, also Kombinationen frei geben, die der Fahrzeughersteller/die ETRTO nicht vorsieht. Einfach um seine Reifen an noch mehr Kunden verkaufen zu können. Der umgekehrte Fall wäre zwar auch denkbar, aber wohl eher unwahrscheinlich, damit würde der Reifenhersteller sich ja selber das Geschäft versauen.


Was resultiert nun daraus?
Mit einer Freigabe von Mercedes für eine bestimmte Rad-/Reifenkombination ist man eigentlich immer auf der sicheren Seite, denn die ist im NFZ-Bereich zunächst mal bindend. Und ich denke, daß -im Falle eines Unfalls bei einer vom Fahrzeughersteller freigegebenen, vom Reifenhersteller aber nicht freigegebenen Kombination- es dem Fahrzeughalter nur schwerlich zur Last gelegt werden könnte, daß der Reifenhersteller die Kombination nicht frei gibt, da er sich auf die Angaben des Fahrzeugherstellers verlassen können sollte. Bin aber kein Jurist.


Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit, nämlich die Einzelabnahme. Da kommt es dann darauf an, wie der Prüfer drauf ist, d.h. ob er nur Papier lesen, oder auch denken kann.

Ein Beispiel dafür ist die Eintragung der Bereifung 14.00R20 bei meinem Unimog, die von Mercedes für diesen Typ nicht freigegeben ist. Hier brauchte es den Nachweis,
  • daß die Freigängigkeit gegeben ist (ist sie, da 14.00R20 ähnlich groß ist wie 14,5R20, und das ist freigegeben)
  • daß Traglast und Geschwindigkeitsindex ausreichen (steht auf dem Reifen)
  • daß die Felgen für die Reifen passen (Felgen in 10.00V20 sind lt. ETRTO Standard für 14.00R20, paßt also) und
  • daß die Felgen zum Fahrzeug passen (13.00R20 gab es auf diesen Felgen beim Unimog)
Dann brauchte es noch einen Prüfer, der, wie oben geschrieben, nicht nur lesen, sondern auch denken kann... Smile

Grüße
DaPo (Daniel)
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 11 Gast/Gäste