Kontrollen von landw. Fahrzeugen haben bei uns begonnen
#46

Hallo zusammen ,

so ganz einfach ist die Sache dann doch nicht . Im Kontrollfall wird das Fahrzeug beschlagnahmt , und muss dann zurückgebaut werden . Die Polizei schreibt in diesem Fall einen Mängelbericht , und legt das Fahrzeug still. Die Firma Wilhelm Mayer in Neu -Ulm hat auch schon ein paar 8. Gänge zurückgebaut !Die wurden dann mit dem Tieflader angeliefert .
@Thommy , Du hast in diesem Fall Glück gehabt , da die blauen Engel nicht mit der Polizei kommuniziert wenn es nur um kleine Fälle geht . Wenn Du von der Polizei mal mit der Lasermessung oder der Fotofalle gemessen wirst, dann siehts schon anders aus .

Gruß
Klaus
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#47

Hallo,

es kommt auch immer darauf an, wer die Kontrollen macht. Immer mehr sind es ja kommunale Wegelagerer, die damit ihre Kassen aufbessern wollen und diese Kontrollen haben mit Verkehrssicherheit selten zu tun sondern dienen einzig der Aufbesserung des finanziellen Etats der Gemeinde. Da endet der Vorgang, wenn Du Deine Strafknöllchen bezahlt hast, die juristisch vorliegenden Tatbestände - außer eben dem, der Geld einbringt - interessieren da niemanden, was in meinen Augen ein weiterer Beweis dafür ist, dass diese Kontrollen nur einem einzigen Zweck dienen.
Anders, wenn von Leuten kontrolliert wird, die eben Ahnung haben und die Polizei ist inzwischen recht gut informiert, was in der Landwirtschaft geht und was nicht. Letztlich wird es auch den einen oder anderen Beamten geben, der mal hier in dieses Forum reinschaut und / oder selber Traktorenbesitzer ist.
Seien wir uns mal ganz klar darüber: Wer sich an die Gesetze hält, hat von niemandem auch nur das Geringste zu befürchten und eine kleine "Grenzerweiterung" im Sinne von 30km/h statt 25km/h oder 45km/h statt 40km/h ist da sicher noch im "graugrünen" Bereich und wird auch von der Polizei toleriert. Wer es aber gar zu dolle treibt, braucht sich über Konsequenzen nicht wundern - und auch nicht auf Mitleid hoffen...

...letztlich muss jeder selber wissen - und verantworten, was er tut...

FG
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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#48

Deine Beitrag ist absolut nichts mehr hinzuzufügen. Wenn man mit einem 25er hänger 40 + fahren will sollte jedem das Risiko bewusst sein. Letztlich ist die frage ob die paar km/h sich wirklich lohnen. Wer mal mit nem 1300er mit 35km/h statt ca45 80 Km gefahren ist, wird sagen das es sich mit sicherheit lohnt aber mit 40 / 45 wird ein traktor auch nicht angehalten solange kein 32er schild drauf istWink. Zudem denke ich das selbst unter Polizisten rumgesprochen wird das die schönsten Traktoren mit 4 gleichgroßen Rädern und nem Benz Stern vorne drauf ganz gerne mal schneller fahren als sie dürfenBig Grin. In diesem Sinne hoffe ich das bei euch die Silber Blauen Autos im Rückspiegel nicht zu oft zu sehen sind. Aber wie du bereits sagtest wenn man sich an die Vorschriften hält oder sich in genannten "Grauzone" aufhält hat und wird man nichts zu befürchten haben.
Gruß stefan

Wenn man sich zwischen einem MB Trac und einem Fendt Vario entscheiden muss hat man keine Wahl.
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#49

(06.01.2011, 14:41)super schlepper schrieb:  Zudem denke ich das selbst unter Polizisten rumgesprochen wird das die schönsten Traktoren mit 4 gleichgroßen Rädern und nem Benz Stern vorne drauf ganz gerne mal schneller fahren als sie dürfenBig Grin.
Gruß stefan

Genau das war bei mir der Fall. Der Polizist war davon überzeugt, dass ein "MB-Truck" (so hat er es sich notiert) schneller als 40 km/h läuft. Ich habe ihm dann eine umfangreiche Erklärung zu den verschiedenen Getriebevarianten in der großen, mittleren und kleinen Baureihe geliefert und habe ihn davon überzeugen können, das sich mein Getriebe noch im Orginalzustand befindet. Vermutlich hat er das auf dem Revier gleich gegoogelt, hinterher kam auf jeden Fall nichts mehr.

MB-trac - Der Mercedes unter den Schleppern.
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#50

Hallo,

Ich habe dazu mal ne Frage zu nem 1000 er trac. Gibt es da nicht einen Trac-Tuner der die auf 50 Km/h mit Tüv umbaut???

MfG

Stefan

MfG

Stefan
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#51

ja gibt es ... mit tüv und allem pipapo.

Alles andere ist Behelf ...
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#52

Hallo,

Auszugweises Zitat aus der PROFI 01/10:

Zitat:Die Firma von Roland Löw im süddeutschen
Hutthurm hat gleich mehrere
Standbeine. Da sind das Lohnunternehmen,
der Maschinenverleih, die Landmaschinenwerkstatt
und der Teilehandel. Aber fast alle
haben irgendwie mit MB-tracs und Unimogs
zu tun. Im Lohnunternehmen und im
Maschinenverleih laufen fast ausschließlich
MB-tracs und Unimogs.
.....
Das Vorschaltgetriebe erhält eine andere
Zahnradpaarung, und schon läuft der
1000er über 50 km/h
anstatt schlappe 40.
...
Mit der gesteigerten Motorleistung hat man
auch beim schneller gemachten Getriebe
...
Löw sorgt auch für die Eintragung der Veränderungen
beim Straßenverkehrsamt.
Wer befürchtet,
sein Schlepper könne den Eingriff
langfristig nicht überstehen, der sei beruhigt:
„Meine getunten Tracs sind teilweise
schon mit mehr als 18 000 Stunden ohne
Probleme im Einsatz“, so der Unternehmer.

Roland Löw
Lebersberg 8
94116 Hutthurm
Tel.: 0 85 05/10 74
Fax: 0 85 05/91 88 72

Wenn ich einen MBtrac hätte, mit dem ich 50km/h fahren wollte, würde ich es mit Eintragung machen. Dann das 50km/h Schild hinten legal drauf und alle "Konkurrenten" an der Getreideannahme platzen vor Neid...

FG
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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#53

(02.01.2011, 16:51)holgi63 schrieb:  
(01.01.2011, 23:31)schuelerlotse schrieb:  ...
(01.01.2011, 16:29)holgi63 schrieb:  Streng genommen ist sogar der Holztransport eines Landwirtes, der das Brennholz irgendwo kauft und für den eigenen Heizbedarf zu sich nach Hause holt, keine lof-Tätigkeit, was aber in der Praxis schwer nachzuweisen ist.


Holger, hast du dazu ein aktuelles Urteil oder so? Meinem Kenntnisstand nach ist dieser Umstand nach wie vor LoF-Bestandteil, weil es dem Betrieb in irgendeiner Art und Weise dient (ebenso wie das Fahren vom Baumarkt zum Betrieb).
...

Für Deine Privatwohnung jedoch kannst Du kein Heizöl, also auch kein Holz, das nicht aus dem ldw. Betrieb stammt, als Betriebsausgabe geltend machen, damit ist auch der Transport, welcher damit in Verbindung steht, kein lof-Transport.

Genauso darfst Du lof zum Baumarkt fahren, um Bretter für die Instandsetzung des Schweinestalles zu holen, reparierst Du damit aber Dein eigenes Schlafzimmer, ist es kein lof und - wie Michi richtig schreibt - darfst Du noch nicht mal mit dem T-Führerschein vorfahren.

Es ist nicht einmal auszuschließen, dass Polizisten in ihrer Einschätzung eines vorliegenden Falles daneben liegen, aber andererseits schwierig, mit einem solchen diskutieren zu wollen, wenn er nicht mit sich reden lässt...


Moin Holger,

ich wollte dies nicht so im Raum stehen lassen, weil ich der Meinung war, dass es nicht so ganz richtig ist, was du schreibst. Deswegen habe ich noch einmal nachgehakt und folgenden Wortlaut in Erfahrung bringen können:

Als betriebliche Zwecke werden auch Beförderungen für das auf dem Betriebsgelände gelegene Wohnhaus des Landwirtes oder sogar des Altenteilers angesehen. Heute sind das ja schon vielfach allein stehende Gebäude, früher waren das ja Wohn-Wirtschaftsgebäude, da konnte man das so wie so nicht trennen.

Also Beförderung von Kies, Pflastersteinen oder anderen Baumaterials für das Wohnhaus ist als lof Zweck einzustufen und damit, wie das Befördern von Brennholz, zulässig.



Hierbei handelt es sich um die aktuelle Lehrmeinung im Bereich der so oft und toll zitierten "Rennleitung".


Was betrieblich abgesetzt werden kann und was nicht, davon habe ich nun keine Kenntnis und dies hat meiner Meinung nach auch nichts mit dem Führerschein- bzw Steuerrecht im Straßenvekehr zu tun.


Dass es aber immer wieder zu Präzedenzfällen kommen kann, schließt sich hierdurch natürlich nicht aus. Was heute richtig ist, kann morgen falsch sein oder anders ausgelegt werden. Andersherum natürlich genauso.
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#54

Hallo Sascha,

gib uns allen doch bitte die eindeutige Quelle deines Textes an. Selbst in Fachzeitschriften o. ä. werden irgendwelche Texte veröffentlicht, die dann so wieder doch nicht stimmen. Das da mag zwar in der Praxis oft so gehandhabt werden, vor dem Fiskus oder gar vor Gericht ist es dann vielleicht nicht mehr so...

Dies soll keine Kritik sein, aber ich habe schon mehrfach versucht Klarheit zu bekommen und wenn es dann zur Sache ging konnten weder die Herren vom Finanzamt, noch die Herren mit dem Christbaum auf dem Auto definitiv eine Antwort geben.

Also, wo hast Du es her?

Danke

Alex800
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#55

(13.01.2011, 12:07)schuelerlotse schrieb:  ...
Hierbei handelt es sich um die aktuelle Lehrmeinung im Bereich der so oft und toll zitierten "Rennleitung".
...

Hallo Sascha,

danke für Deinen Beitrag. Das lässt dann ja hoffen, dass die "Rennleitung" zumindest in der rauhen Praxis - und darauf kommt es uns ja letztlich an - die Familienbetriebe in Ruhe lässt.

Das ändert aber nichts an der Rechtslage, die ich oben geschildert habe.
Die "aktuelle Lehrmeinung...der...Rennleitung" ist juristisch nicht bindend, da es sich bei dieser nicht um die Legislative bzw. Judikative, sondern "nur" um die Exekutive unseres Staates handelt.

So lange die "Rennleitung" in der Praxis so handelt, soll mir (und uns allen) das recht sein, juristisch betrachtet ist es aber eine ähnliche Krücke wie die "Logik
" Schwarzes Kennzeichen Zugfahrzeug + grünes Kennzeichen Anhänger = "Da ist was faul"

Zu allen Gesetzen gibt es für die Umsetzung in der Praxis sogenannte Durchführungsverordnungen. Meist sind auch diese noch so schwer verständlich formuliert, dass unsere hart arbeitende Exeutive daraus noch mal vereinfachte Handlungsanweisungen produziert, da kein Mensch das Juristendeutsch am Einsatzort recht handhaben kann.
Schön, wenn diese, wie im vorliegenden Fall weniger hart sind, wie im Gesetz eigentlich vorgesehen, es kann aber auch in die verkehrte Richtung gehen (wie im Beispiel der Kennzeichenfarbkombination).


(13.01.2011, 12:07)schuelerlotse schrieb:  Was betrieblich abgesetzt werden kann und was nicht, davon habe ich nun keine Kenntnis und dies hat meiner Meinung nach auch nichts mit dem Führerschein- bzw Steuerrecht im Straßenvekehr zu tun.
...

Auch hier zählt keine Meinung, sondern nur knallharte Fakten. Die Steuerbefreiung der lof Zugmaschinen ist ein rein finanz- und zollrechtliches Regelwerk und hat ausschließlich damit und nichts mit dem Straßenverkehr oder Führerscheinrecht als solchem zu tun.
Derart steuerbefreite Fahrzeuge dürfen nur Transporte von Gütern durchführen, die - vereinfacht ausgedrückt - mit dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zu tun haben. Anhand der steuerrechtlichen Betrachtung der Güter kann man ableiten, ob es sich um solche Güter handelt und wie ein Transport derselben mit hoher Wahrscheinlichkeit einzustufen ist.

Deshalb hatte ich auch klar abgegrenzt, dass es einen Unterschied macht, ob Du Dein Holz transportierst oder das Holz bei einem Gewerbebetrieb kaufst und dann transportierst. Das ist juristisch ein Unterschied, der aber in praxi nicht geahndet wird, wie ich auch in Beiträgen weiter oben schon schrieb und Du letztlich mit Deinem letzten Beitrag bestätigt hast.

Der landwirtschaftliche Familienbetrieb ist (zum Glück noch) in vielen Bereichen Grauzone, da er zum einen anders gehandhabt wird, als ein Privathaushalt und auf der Gegenseite auch anders als ein Gewerbebetrieb. Da stehen gerade beim Thema Holztransport z.B. Übergabeverträge mit Altenteil und Deputatholz und viele andere Sachverhalte im Raum, die kein Exekutivorgan im Vor-Ort-Fall gegenprüfen kann.
Von daher ist es für die Exekutivorgane nur schwer nachzuweisen, wann auf einem Familienbetrieb kein lof-Güterverkehr stattfindet, deshalb wohl auch die von Dir erwähnte "aktuelle Lehrmeinung" derselben, die genau diesen Umstand Rechnung trägt. Die Quintessenz dieser "Lehrmeinung" in der Praxis ist nämlich vereinfacht: "Lasst die Familienbetriebe in Ruhe, es lohnt sich nicht."

Wie schon geschrieben: Letztlich zählt für uns nur, was in der Praxis passiert und da sind die Familienbetriebe noch auf einer recht sicheren Seite.

Brüssel ist da allerdings auch schon dran, denn die Sonderstellung des landwirtschaftlichen Familienbetriebes ist in deren Augen überholt, sie entstand nämlich unter dem Eindruck der Hungerjahre der Nachkriegszeit, in der jedermann froh war, wenn die Bauern produzierten, was sie nur konnten und ihnen dabei keine unüberwindlichen Hürden auferlegt wurden.
Eine geänderte Rechtslage würde aber bedeuten, dass weitere Steuereinnahmen fließen würden und da ist auch Berlin nicht zimperlich, wenn Brüssel erst mal wunschgemäß gackert und die richtigen Eier gelegt hat, mit denen man uns wieder in die Tasche greifen kann. Von daherkönnt Ihr Euch gewisse Wahrscheinlichkeiten ableiten, nach denen die für höhere Steuereinnahmen erforderlichen Gesetzesänderungen durchgesetzt werden...

FG
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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#56

(13.01.2011, 14:01)holgi63 schrieb:  Brüssel ist da allerdings auch schon dran, denn die Sonderstellung des landwirtschaftlichen Familienbetriebes ist in deren Augen überholt, sie entstand nämlich unter dem Eindruck der Hungerjahre der Nachkriegszeit, in der jedermann froh war, wenn die Bauern produzierten, was sie nur konnten und ihnen dabei keine unüberwindlichen Hürden auferlegt wurden.
Eine geänderte Rechtslage würde aber bedeuten, dass weitere Steuereinnahmen fließen würden und da ist auch Berlin nicht zimperlich, wenn Brüssel erst mal wunschgemäß gackert und die richtigen Eier gelegt hat, mit denen man uns wieder in die Tasche greifen kann. Von daherkönnt Ihr Euch gewisse Wahrscheinlichkeiten ableiten, nach denen die für höhere Steuereinnahmen erforderlichen Gesetzesänderungen durchgesetzt werden...

FG
Holger

Ist zwar absolut Offtropic aber trotzdem kurz meine Meinung

Das Interesse den Berliner/ Brüssleran dem erschweren des Kleinbauern, Familienunternehmen, Kutterfischer liegt nicht im Gewinn von Steuereinnahmen sondern wird sehr durch die Lebensmittelindustrie geprägt.

Gruß Stefan
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#57

nabend an alle

Wo wir gerade beim Thema sind, wie lang darf denn der Zug überhaupt sein??
Ich habe noch von der Fahrschule 20.75m im Kopf.
Sind die noch Aktuell, oder wurden die wieder geändert??


Gruß Michael
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#58

(13.01.2011, 22:11)Trac Schrauber schrieb:  Wo wir gerade beim Thema sind, wie lang darf denn der Zug überhaupt sein??
Ich habe noch von der Fahrschule 20.75m im Kopf.
Sind die noch Aktuell, oder wurden die wieder geändert??


die 20,75m sind noch Aktuell

Gruß

Stefan
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#59

18 meter der Zug an sich.
20,75 mit vorne und hinten überstehender Ladung

MB-trac - Der Mercedes unter den Schleppern.
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#60

Zitat:20,75 mit vorne und hinten überstehender Ladung

Da stellt sich die Frage, ob ein angebautes Frontgewicht als "Ladung" gilt und den Zug somit um 2m verlängern kann?

MfG
Wolfgang
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