MBtrac mit Klasse: L fahren?
#1

Hallo,
habe vor mir einen MB Trac zuzulegen und zu richten und auf meine Bedürftnisse umzubauen.
Habe aber nur die Führerscheinklasse: L.
Wollte nun wissen welche MB Trac´s man alles auf 32Km/h drossel kann und wie viel das kostet oder ob man es mit einem Freund (Landmaschienenmechaniker) selber machen kann????




MfG Stefan

Vielen dank für eure HILFE
Zitieren
#2

Hallo Stefan,

das ist nicht für alle Tracs gleich zu beantworten, dazu muss bei allen mindestens ein Gang gesperrt werden, sowie, wenn ich mich richtig erinnere, bei dem einen oder anderen Typ auch noch eine elektronische Drehzahlbegrenzung rein, bzw. die vorhandene anders eingestellt werden.

Ein Landmaschinenmechaniker kann das ohne größere Probleme, jedoch sollte ein Werkstatthandbuch zwingend vorhanden sein, da die Daimler Getriebe vom Typ UG nicht einfach wie ein 3-D Puzzle oder ein altes ZF-8/4-Getriebe zerlegt und wieder zusammengesetzt werden können, sondern in der Endmontage ein wenig Einstellarbeit verlangen.

Ob aber die für die Gangsperre erforderlichen Teile noch lieferbar sind, kann ich nicht beantworten, auch gebraucht dürfte schwierig sein, zumal bei allen, wo diese ausgebaut wurden, wohl eher nicht davon auszugehen ist, dass sie als Trophäe noch irgendwo rumliegen...
Da ich selbst nie welche gesehen habe, kann ich auch nicht beantworten, inwieweit ein eigener Nachbau einfach oder kompliziert ist...

Mein Tip: einen MB-trac kaufen, der die Sperre (zumindest in den Papieren) noch hat...Cool

Grüße

Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

Zitieren
#3

Oder einfach den MBtrac 65/70 kaufen... Wink der läuft nur 25...

Nein mal ganz ehrlich, ich würd dir raten den T Führerschein zu machen!
Wird sicher am ende günstiger und du verbastelst den MBtrac nicht.

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
Zitieren
#4

Oder was kann einem alles passieren wenn man einen normal eingetragenen Trac (40km/h) mit dem L Fürhrerschein fähr passieren?

Mit Unfall ist mir bekannt u.s.w!!! Ich meine ledentlich bei einer Routinekontrolle???



MfG Stefan
Zitieren
#5

Servus
Mach den T Führerschein habe ich vor einer Woche Erfolgreich bestandenBig Grin und die Fahrschule wolte 400Euro der TÜV 113Euro und und das Beantragen kostete noch so ca.100Euro.
Und du hast deine Ruhe und darfst mit 18 Jahren jeden Schlepper Fahren.
Zu deiner Frage was ales passieren kann das kommt darauf an wie die Beamten sind! Entweder sie haben keine Ahnung oder Verwahnen dich oder du darfst mit 21Jahren erst wieder Fahren.

Gruß Markus
Zitieren
#6

Hi,

hier die Theorie:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Jetzt die Praxis:

Ein Lehrling von uns wurde schon mal genau bei dieser Sache erwischt. Er hatte den damaligen Führerschein Klasse 4 (glaub ich) auf jeden fall bis 32 km/H und wurde mit dem 1000er erwischt.

Mein Vater hat eine Verwahrnung(incl Geldstrafe) bekommen -dem Lehrling ist nichts passiert.

Gruss

Michi

800,1000,1500
Zitieren
#7

Hallo Stefan,

mit solchen Sachen solltest Du nicht spaßen! Als junger Kerl kannst Du Dir mit so was Deine Zukunft ganz schön verbauen.

Natürlich glaubt jeder erst mal, mir passiert schon nichts, gerade, wenn man jung ist, aber diese Annahme besitzt nun mal keine 100%-Garantie.

Die Tage hat bei uns einen Ort weiter ein junger Kerl seinen Nachbar überfahren... (zwar mit Führerschein, aber das hatte der nie vor und wahrscheinlich noch eine Minute vorher hätte er es für ausgeschlossen gehalten, dass ihm das gleich passiert. Man stelle sich vor, es wäre ohne Pappe passiert...).

Auf die Zukunft gesehen ist der T-Schein sicher das richtige, sofern das Fahrzeug auch ausschließlich landwirtschaftlich genutzt werden soll, denn schon auf der Fahrt zum Baumarkt fährt man mit dem T ohne gültigen Führerschein! Für nicht lof benötigst Du den passenden aus der Reihe "C".

Grüße

Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

Zitieren
#8
YTRAC04 

Hallo zusammenexclamation

Ich habe Anfang diesen Jahres auch die Klasse L erfolgreich bestanden und fahre nur die 30km/h Maschinen da wir selbst nur 30km/h Schlepper besitzen. Die 40km/h Maschinen von unserer Verwantschaft fahre ich nicht auf der Straße. Im Nachbarort wurde ein 13Jähriger auf einer Landstraße angehalten und bekam soweit ich weiss eine Verwarnung. Ob der Halter blechen musste weiss ich nicht.
Ich werde nächstes Jahr auch noch die Klasse T ranhängen um alles andere auch fahren zu können. Selbst wenn du deinen trac dann sperren lassen würdest könntest du die Schlepper deines Nachbars,etc. auch nicht fahrenexclamation Da lohnt sich eher die Klasse T zu machen als den trac zu sperren

Viele GrüßeCool

MB-trac müsst dü hon Big GrinCool
Zitieren
#9

Hallo Zusammen
ich fahre den Trac eines Bekannten mit dem Führerschein der Klasse T.

MB Trac der beste was es GIBT
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste