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29.08.2016, 17:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.08.2016, 17:40 von
Unimog-406.)
Moin,
ich spiele mit einem Gedanken mir nen LKW zu kaufen, da ich mich in russisches Schwermetall verliebt habe, hab ich ein paar Fragen, und zwar, wäre es möglich, wenn man ihn auch 60 Km/H drosselt, und eine Zapfwelle nachrüstet, ihn dann als LoF anzumelden, und ihn dann mit Klasse T zu fahren?
mfg Christoph
P.s. Wenn es in diesem Forum nicht erwünscht ist, bitte löschen...
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. (Leonardo da Vinci, 1452-1519)
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29.08.2016, 17:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.08.2016, 17:59 von
dsm.)
Moin Christoph,
die Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung sind ja nicht ganz bestimmt, welche Ausstattungsmerkmale aus einem normalen LKW einen als LoF-zulassungsfähigen LKW machen. Gegebenenfalls können schon Hydraulikanschlüsse reichen oder auch der Hinweis, das Zugmal sei für den Betrieb landwirtschaftlicher Anhänger geeignet, soll schon zur LoF-Zulassung genügt haben.
Daher würde ich, da es also einen Auslegungsspielraum gibt, bei der für mich zuständigen Zulassungsstelle einfach mal nachfragen, wie es dort gesehen wird.
Gruß Dirk
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Hallo Christoph,
da hast du gleich zwei Problembereiche im Visier:
a: als ko Kriterium gilt bei Zugmaschinen uA, daß die Pritschenlänge max das 1,4fache der vorderen Spurweite haben darf. Bei Zirkusschleppern sieht man da dann oft die verkürzten Pritschen. Ggf mußt du ein schräges Blech oder eine Werkzeugkiste auf der Pritsche montieren, und für das Gutachten beim Tüv (west)/Dekra(ost) im Vorfeld abklären.
Die Zulassungsstelle entscheidet dann als Erfüllungsgehilfe für das Finanzamt, ob eine grüne Nummer möglich ist.
b: mit T darfst du ihn dann aber auch nur Lof einsetzen!
Gruß Peter
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29.08.2016, 22:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.08.2016, 22:12 von
Kettenhummel.)
Moin Christoph,
mein Landwirt hat in den letzten Jahren im Winter / Frühjahr Korn geliefert bekommen. Von einem anderen Landwirt aus der ich meine Hannover Gegend. Der kam mit einem Hauben Mercedes mit normal langer Kipppritsche aus den 60gern und 2 achs AnhÃ¥nger. Beides hatte grüne Nummer und der setzt den nur zum Korn ab und rumfahren ein. Da gibt es bestimmt eine Møglichkeit.
Oder Forstwirtschaft anmelden, da hast Du auch einige Møglichkeiten.
Am besten bei dem Strassenverkehrsamt fragen.
Mfg Rüdiger
MB Trac was sonst, gibt doch nix besseres
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Moin zusammen,
hier geht ein durcheinander. Wenn ich die anfängliche Frage richtig verstanden habe, geht es um die Zulassung eines weitgehend normalen LKW mit landwirtschaftlicher Zusatzausstattung als LoF. Dazu siehe oben.
Die damit möglicherweise verwechselte Frage ist die nach der Zulassung als Zugmaschine. Wenn ich mich recht erinnere, war dieses früher die einzige Möglichkeit eines LKW als LoF. Dieses ist heute - wie oben beschrieben - anders.
Gruß Dirk
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30.08.2016, 21:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.08.2016, 21:58 von
Roby.)
Hallo zusammen,
alles kein Problem. DSM hat recht. Ich selber habe normale Actros Sattelzugmaschinen mit Antrieb 4x2 und 4x4 ohne Probleme als LoF von der DEKRA umgetragen bekommen. Dann bei der Zulassung als LOF eintragen lassen und die Steuerbefreiung als Land- oder Forstwirtschaftsbetrieb melden.
Habe in den letzten 12 Monaten ca. 10 Sattelzugmaschinen so zugelassen.
Viele Grüße,
Jochen
MB trac - weil das Rübenroden kein Zuckerschlecken ist !
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Hallo,
hier mein Versuch die Baustellen zu entzerren:
FzV, KraftStG, FEV,
LOF per Definition aus der FZV:
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet sind;
und:
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte: Geräte zum Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft, die dazu bestimmt sind, von einer Zugmaschine gezogen zu werden ......
Also nach FZV möglich.
Bei der Kraft StG sind lt § 3, bei den Ausnahmen der Besteuerung die Satttelzugmaschinen ausdrücklich ausgenommen, jedoch bei Sonderfahrzeugen (auch durch Bestimmung) möglich.
@Jochen: als was sind diese Actros denn nun zugelassen?
Gruß vom neugierigen Peter
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31.08.2016, 21:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2016, 21:39 von
jocdepp.)
Hallo Zackie,
sowohl auf 85 km/h für C/CE als auch auf 60 km/h für T. Die Geschwindigkeit spielt nur für den Führerschein eine Rolle, nicht jedoch für die Zulassung als LoF.
Viele Grüße,
Jochen
Hallo Peter,
die sind als LoF zugelassen. Wenn Du mir Deine e-mail sendest, schicke ich Dir eine Kopie des DEKRA - Berichtes.
Viele Grüße,
Jochen
MB trac - weil das Rübenroden kein Zuckerschlecken ist !
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Hallo Zackie, hallo Peter,
leider kriege ich die Datei mit dem LoF - Text hier nicht rein. Sendet mir Eure mail, dann kann ich weiterleiten direkt auf Eure mail.
Viele Grüße,
Jochen
MB trac - weil das Rübenroden kein Zuckerschlecken ist !
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Hallo Männers,
bei uns in der Region läuft sogar ein LKW mit 40km/h und lof-Steuerfrei.
Wäre dann theoretisch sogar mit 16 zu fahren.
Grüße
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
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1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
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2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...
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Hallo Jochen,
die Vorteile sind doch die Steuerersparnis, Fahren ohne Fahrtenschreiber( oder wie das Teil jetzt heißt) und es gibt doch für die lof Zugmaschine kein Sonntags und Feiertags Fahrverbot.
Die Höchstgeschwindigkeit legt man dann nach vorhandenem Führerschein fest und los geht es!
Wie sind die Einschränkungen in Bezug auf die Ladung bzw. welche Auftragslage muss
gegeben sein, um nicht mit der Rennleitung oder dem Finanzamt aneinander zu geraten?
Gruß Udo
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Hallo Udo,
mit LoF dürfen eigene landw. Transporte durchgeführt werden, kein Speditions- oder Fuhrbetrieb. Was meinst Du mit Rennleitung ?
LKW ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht dürfen auf Landstrassen 60 und auf Autobahnen 80 km/h fahren.
Viele Grüße,
Jochen
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Hallo Jochen,
Rennleitung sind die Herrn die meist Blaulicht auf dem Autodach mitführen.
Bei uns in Hessen hieß die Rennleitung früher "Grün-Weiß Wiesbaden", da die Polizei immer das Kennzeichen der Landeshauptstadt hat.
Schönen Abend,
Udo