Welche Anhänger darf man fahren?
#1
YTRAC04 

Hallo zusammen,

bei unserer gestrigen FFW-Jahreshauptversammlung hatten wir ein interressantes Thema. Welche Anhänger sind am Schlepper zulässig.
- Bei schwarzer Nummer des Schleppers nur zugelassene Anhänger (incl. Tüv und schw. Nummer)
- Bei grüner Nummer des Schleppers Anhänger mit Herstellerbescheinigung und Folgekennzeichen.
Denke bei uns im Ort sind 95% generell nicht zulässig. Rolleyes

Unser Kamerad Polizist sagtSad, sie kontrollieren verstärkt 40kmh Schlepper mit 25kmh Schild der Anhänger. Darauf Kameradin von der Zulassungsstelle: Diese Besitzer bekommen Strafbefehl über fahren von nicht zulässigem Anhänger, dieser wird abgesprochen und eine Steuernachzahlung wird erstellt.( rückwirkend bis erwerb von diesem). Werde meinen 8t wohl auf 40kmh zulassen.

Welche sind noch/nicht zulässig?

Gruss Holger

MB Trac 1000, Spaß ohne EndeBig Grin
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#2

Moin,
hier wirfst Du Einiges durcheinander:
(25.01.2015, 15:36)Holger schrieb:  Unser Kamerad Polizist sagtSad, sie kontrollieren verstärkt 40kmh Schlepper mit 25kmh Schild der Anhänger. Darauf Kameradin von der Zulassungsstelle: Diese Besitzer bekommen Strafbefehl über fahren von nicht zulässigem Anhänger, dieser wird abgesprochen und eine Steuernachzahlung wird erstellt.( rückwirkend bis erwerb von diesem). Werde meinen 8t wohl auf 40kmh zulassen.
Welche sind noch/nicht zulässig?
Gruss Holger
Selbstverständlich darf man einen zulassungsfreien Anhänger ( 25km ) hinter einem 40km Schlepper fahren, man darf sogar zwei auflaufgebremste Anhänger hinter einem 40km Schlepper fahren, das man die 25km/h einhalten muß ist ja wohl selbstverständlich.
Auch darf man hinter einem versteuertem Schlepper ( schwarze Nummer ) zulassungsfreie Anhänger mit Folgekennzeichen fahren, natürlich nur für LoF Zwecke. Das Folgekennzeichen muß einem Schlepper des Betriebes zugeteilt sein.
Auch glaube ich nicht, das Du deinen 8-Tonner auf 40km/h zugelassen bekommst, es sei denn er hat die Achsen und die entsprechende Deichsel. Du kannst selbstverständlich jeden 25km/h Anhänger zulassen, aber auch mit Zulassunsgstempel und §29 Untersuchung wird die zulässige Höchstgeschwindigeit bei 25km/h liegen.
Grüße
Frank
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#3
YTRAC04 

Hallo Frank,
Zitat:Unser Kamerad Polizist sagtSad, sie kontrollieren verstärkt 40kmh Schlepper mit 25kmh Schild der Anhänger. Darauf Kameradin von der Zulassungsstelle: Diese Besitzer bekommen Strafbefehl über fahren von nicht zulässigem Anhänger, dieser wird abgesprochen und eine Steuernachzahlung wird erstellt.( rückwirkend bis erwerb von diesem).
verbessere mich: 40Kmh Schlepper mit 25Kmh Anhänger, der 40Kmh fährt. Wer schaut denn auf den Tacho?
Zitat:Auch darf man hinter einem versteuertem Schlepper ( schwarze Nummer ) zulassungsfreie Anhänger mit Folgekennzeichen fahren, natürlich nur für LoF Zwecke. Das Folgekennzeichen muß einem Schlepper des Betriebes zugeteilt sein.
Also für den Betrieb bei dem man aushilft?

Besteht für nicht angemeldete Anhänger bei Unfall Versicherungsschutz?
Mir gehts darum, dass ich bei einem evtl. Unfall mit Anhänger versichert bin.

Für meinen 8t Oehler hätte ich beim Kauf ne 40Kmh Zulassung bekommen.

Gruss Holger

MB Trac 1000, Spaß ohne EndeBig Grin
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#4

Hallo Holger,

heißt das,dass ich mit dem PKW keinen Anhänger mit 80/100 km/h mehr ziehen darf,weil der Pkw ja 220 läuft?

MFG
Berni
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#5

Hallo,
@Berni
so in die Richtung hab ich auch gedacht. ;-)
Wenn ich weis das der Anhänger nur 25km/h Zulassung hat dann muss ich beim 40km/h Schlepper halt auf den Tacho schauen.
Zulässig ist es jedoch nach wie vor, 40km/h Schlepper mit 25km/h Anhänger.

Gruß
Matthias

MB-trac 65/70 Bj. 75
Mein Youtube-Kanal
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#6

Hallo Zackie,

Bernie hätte evt. sowas CoolWinkTongueRolleyes hinzufügen sollen ,damit jeder versteht dass es ein Scherz war.

Gruß
Roby
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#7

Hallo Roby,
so hab ich Bernis Satz auf jeden Fall verstanden, als Witz.

Zum Versicherungsschutz ist es so, das der Anhänger über das ziehende Fahrzeug (Schlepper) mit versichert ist. Sollte in abgehängtem Zustand (also z.b. beim rangieren mit der Hand) etwas schief laufen zahlt in dem Fall meine landw. Betriebshaftpflicht.

Gruß
Matthias

MB-trac 65/70 Bj. 75
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