vor 6 monaten habe ich mit einem 8 tonnen tandem kipper und einem 8 tonner 2 achser hackschnitzel gefahren tandem hat automatische auflaufbremse drin und der 2 achser habe ich zu gehabt,zitat wahr 3 punkte in flensburg, eine saftige geldstrafe und eine anzeige obendrauf.letztes jahr im august, würde ich mit meinem großflächenmäher fast täglich aufgehalten,nur schickane und das beste zum schluss, ich wahr beim mähen an einem grünstreifen hatte, vor ca 2 stunden vorher einen platten habe ich das ersatzrad montiert wahr etwas abgefahren aber noch brauchbarr es hatte mich 3 punkte gekostet beim mähen, geht das noch mit rechten dingen zu,ich denke mir oft das ist nur schickane, die kleinen landwirte weren damitt kaputt gemacht, heut zu tage sollst du nur mit neumaschienen auf die straße,wer kann den das heut zu tage wenn du einen 10 jahre alten kipper hast werst du gefragt von der polizei ist den der noch verkehrstauglichviele grüße aus schwaben ( habe schon vieles erlebt mit der polizei wegen der landwirtschaftlichen fahrzeuge auf der straße m)
Kontrollen von landw. Fahrzeugen haben bei uns begonnen
Ich wurde gestern Abend angehalten. War nur mit dem MBtrac unterwegs, ohne Anbaugerät. Der Beamte, war sehr freundlich, er hatte gedacht, der Schlepper läuft doch bestimmt schneller als 40 und das deswegen mein T-Führerschein nicht gilt. Hab ihm dann den Unterschied zwichen L und T erklärt und auch, dass ein MB-trac ab Werk 40 km/h läuft. Den Polizisten lagen keine Unterlagen über die Führerscheinklasse T vor, ziemlich seltsam. Bin mal gespannt, was noch kommt ...
MB-trac - Der Mercedes unter den Schleppern.
06.12.2010, 08:11
Hallo,
hat einer von euch Antworten was mit Eigenbau-Anhängern ist? Kann man die bis 25km/h / 4to weiterhin betreiben, oder macht man sich damit auf jeden Fall strafbar?
Gibt es eine Möglichkeit für entsprechende Anhänger eine Betriebserlaubnis zu beantragen? Was sind die Kosten dahinter?
Hoffentlich kann mir jemand dazu Antworten geben.
Schönen Gruss
Stefan
hat einer von euch Antworten was mit Eigenbau-Anhängern ist? Kann man die bis 25km/h / 4to weiterhin betreiben, oder macht man sich damit auf jeden Fall strafbar?
Gibt es eine Möglichkeit für entsprechende Anhänger eine Betriebserlaubnis zu beantragen? Was sind die Kosten dahinter?
Hoffentlich kann mir jemand dazu Antworten geben.
Schönen Gruss
Stefan
(25.11.2009, 15:09)jan schrieb: Hallo Holger,
sehr interessantes Thema was Du da aufgemacht hast.
War die angesprochene Kontrolle nur auf die Geschwindigkeit bezogen oder kommt da noch mehr.
Ich denke da an das Finanzamt, die mögliche Betriebserlaubnis vom Anhänger, allgemeine Verkehrssicherheit hinsichtlich Beleuchtung, Bremse etc.?
Was ist zum Beispiel mit den ganzen Eigenbauanhängern, vom Wasserfässchen angefangen bis zum Kipper, der mal ein LKW war und dann ein Gewicht von über 10 Tonnen zusammen bringt?
Wäre schön, wenn andere Trac-techniker hier mal ihre Erfahrungen posten würden.
Gruß Jan
06.12.2010, 08:41
(05.12.2010, 15:41)farmer93 schrieb: Ich wurde gestern Abend angehalten.
Hatten wir es nicht erst darüber.... Gings da nur um die FS Klasse?? Oder wollten die was sehen??? Wo haben die denn dich angehalten???
Nur ein Knecht sitzt auf der Hinterachse!
06.12.2010, 21:59
DIESES thema wurde ja jetzt des öfteren dieskutiert. Ich finde es irgendwie schwachsinn mit den 25km schildern an hängern welcher traktor läuft den 25km selbst mein alter fendt 2d läuft schneller.
08.12.2010, 23:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.12.2010, 23:41 von Robert Steiner.)
(06.12.2010, 08:41)salchen schrieb:(05.12.2010, 15:41)farmer93 schrieb: Ich wurde gestern Abend angehalten.
Hatten wir es nicht erst darüber.... Gings da nur um die FS Klasse?? Oder wollten die was sehen??? Wo haben die denn dich angehalten???
Wie ich dir am Dienstag bereits gesagt habe, dachte der Polizist allen ernstes, der Schlepper wäre geklaut und, dass er schneller als 40 km/h laufen würde.
MB-trac - Der Mercedes unter den Schleppern.
01.01.2011, 15:04
Frohes neues Jahr,
War gestern unterwegs mit Trac (schw.Kennzeichen) + Anhänger (gr.Kennzeichen) zum Brennholz holen.Mir ist die Polizei aufgefallen.Hat mich 2x überholt.Erstmal nichts großartiges dabei gedacht.
Am Abend stand er vor meiner Haustier und wollte den Trac+Anhänger anschauen.
Ging um die Kennzeichen.
Entweder beide schwarze oder grüne Kennzeichen.Was ich eigentlich vorher nicht so direkt wußte.
Gib Strafanzeige und vieles mehr....
Zu meinem Glück hat er sich das nochmal anders überlegt.
Nun bin ich gezwungen zu handeln.
Für euch ganz wichtig,achte auf eure Kennzeichen.Und auch die Geschwindigkeiteinhaltung von 25km/h.
Meine Frage ist,wie bekomme ich grüne Kennzeichen,die günstigste Variante???
Heutzutage geht vieles nicht mehr,auch wenn mein Vater ne Landwirtschaft/Nebenerwerb betreibt.
MfG Christoph
War gestern unterwegs mit Trac (schw.Kennzeichen) + Anhänger (gr.Kennzeichen) zum Brennholz holen.Mir ist die Polizei aufgefallen.Hat mich 2x überholt.Erstmal nichts großartiges dabei gedacht.
Am Abend stand er vor meiner Haustier und wollte den Trac+Anhänger anschauen.
Ging um die Kennzeichen.
Entweder beide schwarze oder grüne Kennzeichen.Was ich eigentlich vorher nicht so direkt wußte.
Gib Strafanzeige und vieles mehr....
Zu meinem Glück hat er sich das nochmal anders überlegt.
Nun bin ich gezwungen zu handeln.
Für euch ganz wichtig,achte auf eure Kennzeichen.Und auch die Geschwindigkeiteinhaltung von 25km/h.
Meine Frage ist,wie bekomme ich grüne Kennzeichen,die günstigste Variante???
Heutzutage geht vieles nicht mehr,auch wenn mein Vater ne Landwirtschaft/Nebenerwerb betreibt.
MfG Christoph
01.01.2011, 16:18
bezüglich erlangung des status landwirt solltest du dich an die örtliche beratungsstelle der landwirtschaftskammer oder einen steuerberater mit entsprechenden kenntnissen konsultieren.
D.h. dein Vater hat keinen Schlepper mit grüner Nummer?
Dabei ist dann auch zu beachten das Du dann nur das Holz vom Betrieb/Wald deines Vaters zu dir oder einem anderen Nitchlandwirt transportieren darfst.
D.h. dein Vater hat keinen Schlepper mit grüner Nummer?
Dabei ist dann auch zu beachten das Du dann nur das Holz vom Betrieb/Wald deines Vaters zu dir oder einem anderen Nitchlandwirt transportieren darfst.
Alles andere ist Behelf ...
01.01.2011, 16:27
Vater besitzt für seine beiden Schlepper grüne Kennz..Und darf auch nur begrenzt an Schlepper besitzen.
Werd in den nächsten Tagen schlau machen,welche Möglichkeiten ich habe.
Werd in den nächsten Tagen schlau machen,welche Möglichkeiten ich habe.
(01.01.2011, 15:04)MB-Trac800 schrieb: ...
Entweder beide schwarze oder grüne Kennzeichen.Was ich eigentlich vorher nicht so direkt wußte.
...
Hallo Christoph,
stimmt so definitiv nicht, die Polizisten haben den tatsächlichen Sachverhalt hier nur stark vereinfacht. Die Kombination von Grün und Schwarz ist beliebig zulässig, wenn die dahinterstehende Anwendung passt!
Mit anderen Worten:
Wenn Du mit einem Schlepper mit schwarzem Kennzeichen einen Hänger mit grünem Kennzeichen fährst UND der Einsatz ein lof-Einsatz für einen lof-Betrieb ist, ist das sehr wohl zulässig!
Die Polizisten haben das für sich selbst aber in dieser Form (quasi als Handlungsanweisung) vereinfacht, da in der Regel, wenn in der Praxis an einem Schlepper mit schwarzem Kennzeichen ein Hänger mit grünem Kennzeichen hängt, der Fahrer keinen ldw. Betrieb besitzt UND der gerade kontrollierte Einsatz mit hoher Wahrscheinlichkeit keine lof Anwendung ist.
Und genau hier liegt in Deinem Fall das Problem:
Für einen Land- oder Forstwirt ist der Transport von (seinem) Brennholz (das er zwecks Auslieferung zum Kunden fährt) eine lof-Tätigkeit, vom Konsumenten aus betrachtet ist jedoch Brennholztransport definitiv KEINE lof Tätigkeit, dieser Konsument transportiert juristisch betrachtet nur sein Heizmaterial, egal, aus was dieses besteht. Der Umstand, dass es zwar Holz aus dem Wald ist, bedeutet deshalb nicht automatisch das Vorliegen eines steuerbefreiten Vorganges. In diesem Fall ist der Einsatz eines Hängers mit grünem Kennzeichen überhaupt nicht zulässig und es liegen genau genommen sogar gleich 3 Vergehen vor. Auch das Ausleihen des Traktors (mit grünem Kennzeichen) vom benachbarten Bauern durch einen Konsumenten, der selbst nicht Land- oder Forstwirt ist, ist nicht zulässig - wäre aber von der Polizei wahrscheinlich nicht angehalten worden...
Dieser Umstand ist in der Vergangenheit, wo in der Regel die Bäuerchen nur ihr eigenes Holz und auch mal das der Nachbarn transportiert haben, nie überwacht worden, seit Jahren aber schon befinden sich immer mehr Schlepper in Privathand - die leicht am schwarzen Kennzeichen erkannt werden können - und jetzt gehen die Ordnungshüter mehr und mehr dagegen vor.
Streng genommen ist sogar der Holztransport eines Landwirtes, der das Brennholz irgendwo kauft und für den eigenen Heizbedarf zu sich nach Hause holt, keine lof-Tätigkeit, was aber in der Praxis schwer nachzuweisen ist. So lange er sein eigenes Holz transportiert (auch Deputatholz aus alten Frondenverträgen mit ortsansässigen Gutsbesitzern oder ähnlich zählt dazu), ist das ok. Dann ist der Fall "sendeseitig" ein lof-Transport, wenn er auch empfängerseitig nicht vorliegt.
Wenn ich mir andererseits zum Transport meiner eigenen Silage, meines Heues, meines Getreides Deinen Schlepper mit schwarzem Kennzeichen ausleihe, darf ich daran sehr wohl einen Anhänger mit grünem Kennzeichen fahren - so lange der Einsatz eindeutig lof ist.
Das Recht zum Führen des grünen Kennzeichens am Schlepper ist gegeben, wenn ein lof Betrieb vorhanden ist. Wird jährlich von der lof Berufsgenossenschaft der Betrieb zur Zahlung des Beitrages veranschlagt, ist auch das Recht zum Führen eines steuerbefreiten Schleppers gegeben.
Sollten sich hier Zulassungsbehörden und FA's querstellen, mit der BG Kontakt aufnehmen, dann klärt sich das.
Dann ist der private (und "grüne") Holztransport zwar immer noch nicht in allen Fällen rechtens, aber der Polizei fehlt der "Auslöser", einem auf der Straße fahrenden Brennholztransportfahrzeug den Verdacht auf das Vorliegen einer Nicht-lof-Fahrt zu unterstellen...
...meistens jedenfalls.
FG
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...
01.01.2011, 16:40
Dann bleib mir nichts anderes übrig,die Anhänger auf schwarze Kennzeichen um zumelden?
Hallo Christoph,
das habe ich jetzt schon mehrfach gehört, dass manche NE-LW glauben, sie dürften nur "begrenzt" Schlepper mit grünem Kennzeichen betreiben. Bisher ist mir aber dazu nie ein entsprechender Gesetzestext untergekommen.
Wenn ich ein lof-Betrieb bin, darf ich so viele Schlepper betreiben, wie ich will, das geht niemanden auch nur das geringste an, kein Finanzamt und sonst auch niemanden. Ich darf allerdings nur lof-Tätigkeiten mit den Fahrzeugen durchführen.
Wenn Du mit Deinem Schlepper Nicht-lof-Tätigkeiten machen willst, kommst Du um das schwarze Kennzeichen nicht drumrum, auch nicht für Deinen Holztransport. Einen alten lof-Hänger aber mit schwarzem Kennzeichen betreiben zu wollen, hat Folgen. Die Zulassungsbefreiung bis 25km/h ist nämlich auch an den lof-Zweck gebunden, das heißt, wenn Du einen alten 25km/h Hänger nicht-lof nutzen willst, muss er zugelassen sein. Du kannst dann nicht einfach ein "Folgekennzeichen" anbringen...
Dazu brauchst Du die Betriebserlaubnis, die hoffentlich noch irgendwo rumliegt, eine Vollabnahme des Hängers und anschließend muss das Ding zugelassen werden. Abhängig noch von der zGM des Hängers kommen da auch noch weitere unangenehmen Dinge auf Dich zu, die Besteuerung ist da nur eines davon.
Alternative wäre hier die Empfehlung, einen alten BW-Einachsanhänger zu erwerben, dessen Zulassung wesentlich problemloser sein dürfte und diesen darfst Du dann auch bis 80km/h fahren.
So einen beispielsweise:
Bild aus: http://www.military-vehicles.de/fahrzeuge.html
...was allerdings für die Besitzer der aktuellen Führerscheine wieder ein Problem werden könnte...
FG
Holger
das habe ich jetzt schon mehrfach gehört, dass manche NE-LW glauben, sie dürften nur "begrenzt" Schlepper mit grünem Kennzeichen betreiben. Bisher ist mir aber dazu nie ein entsprechender Gesetzestext untergekommen.
Wenn ich ein lof-Betrieb bin, darf ich so viele Schlepper betreiben, wie ich will, das geht niemanden auch nur das geringste an, kein Finanzamt und sonst auch niemanden. Ich darf allerdings nur lof-Tätigkeiten mit den Fahrzeugen durchführen.
Wenn Du mit Deinem Schlepper Nicht-lof-Tätigkeiten machen willst, kommst Du um das schwarze Kennzeichen nicht drumrum, auch nicht für Deinen Holztransport. Einen alten lof-Hänger aber mit schwarzem Kennzeichen betreiben zu wollen, hat Folgen. Die Zulassungsbefreiung bis 25km/h ist nämlich auch an den lof-Zweck gebunden, das heißt, wenn Du einen alten 25km/h Hänger nicht-lof nutzen willst, muss er zugelassen sein. Du kannst dann nicht einfach ein "Folgekennzeichen" anbringen...
Dazu brauchst Du die Betriebserlaubnis, die hoffentlich noch irgendwo rumliegt, eine Vollabnahme des Hängers und anschließend muss das Ding zugelassen werden. Abhängig noch von der zGM des Hängers kommen da auch noch weitere unangenehmen Dinge auf Dich zu, die Besteuerung ist da nur eines davon.
Alternative wäre hier die Empfehlung, einen alten BW-Einachsanhänger zu erwerben, dessen Zulassung wesentlich problemloser sein dürfte und diesen darfst Du dann auch bis 80km/h fahren.
So einen beispielsweise:
Bild aus: http://www.military-vehicles.de/fahrzeuge.html
...was allerdings für die Besitzer der aktuellen Führerscheine wieder ein Problem werden könnte...
FG
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...
01.01.2011, 17:27
problem ist, lof trasnporte gelten als werksverkehr. d.h. in deinem fall müsstest du der polizei klar machen, das der landwirt als besitzer des holzes dein fahrzeug angemietet hat und du dann als angestellter des landwirts fährst. aber da droht die schwarzarbeitsfalle!
und wie gesagt, transportierst du ohne landwirtschaftlichen hintergrund privat, egal ob auch heu für deine kaninchen, möbel, motorrad oder rasenschnitt, dann darfst du nur mit zugelassenen versteuerten anhängern fahren.
ich glaube einzig bei sportpferden gibt es noch eine ausnahme, wo man auch als nicht landwirt einen pferdeanhänger mit grünem kennzeichen bekommt. dann darf man da aber auch nichts anderen mit fahren.
und eine begrenzung der schlepperanzahl gibt es in der tat nicht.
und wie gesagt, transportierst du ohne landwirtschaftlichen hintergrund privat, egal ob auch heu für deine kaninchen, möbel, motorrad oder rasenschnitt, dann darfst du nur mit zugelassenen versteuerten anhängern fahren.
ich glaube einzig bei sportpferden gibt es noch eine ausnahme, wo man auch als nicht landwirt einen pferdeanhänger mit grünem kennzeichen bekommt. dann darf man da aber auch nichts anderen mit fahren.
und eine begrenzung der schlepperanzahl gibt es in der tat nicht.
Alles andere ist Behelf ...
01.01.2011, 19:18
Ein frohes Neues.
Ich habe mit viel Interesse die letzten Beitäge zu diesem Thema gelesen. Ist
in der Tat kein ganz einfaches Thema. Ich war, bin auch etwas davon be-
troffen. Mein Betrieb ist als Gewerbebetrieb angemeldet. In den 90er hatte
ich die Schlepper auf andere Namen zugelassen. Dies hatte den Nachteil das
ich die Unterhaltskosten beim Finanzamt nichtgeltend machen konnte.
98 bekam ich meinen ersten Trac, einen 1500er. Dieser ließ ich dann auf meinen
Namen zu, stellte einen Antrag auf Steuerbefreiung und dieser wurde abge-
lehnt. Darauf rief ich den Sachbearbeiter an, einer von der Sorte der als Beamter
die Ahnung alle gepachtet hat und auch immer Recht hat. Den interessierte
es mal gerade soviel als wenn in China ein Sack Reis umfällt das ich nachweiß-
lich den Schlepper für LoF Zwecke einsetze. Seine Begründung mein Be-
trieb sei ein Gewerbebetrieb und kein Landwirtschaftlicher Betrieb.
Folge es flatterte ein Steuerbescheid in Höhe von rund 1500 DM ins Haus.
Durch Zufall reparierte ich 3 Jahre später bei dem Geschäftsführer des
hiesigen Bauerverbandes den Schlepper. Nach einem kurzen Gespräch be-
sorgte dieser mir die entsprechenden Gesetzeszeilen mit einem Dienstsiegel
und siehe da auf einmal ging die Steuerbefreiung durch.
Ich muß lediglich nachweisen das ich Aufträge für LoF Betriebe durchführe,
ist wohl kein Problem weil dafür ja auch Rechnungen ausgestellt werden.
In diesem Zusammenhang kommt aber mit Sicherheit das nächste Problem
auf viele LUs zu, und zwar der Transport des Substrats von und zur BGA. Da wird
sich wohl in Zukunft das BAG und der Blaue-Weiße Trachenverein noch ver-
stärkt drum kümmern. Die BGAs sind Gewerblich, und können somit die MwSt
geltend machen. Die Betreiber hätten es am liebsten über die Anlage. Dies
bringt somit große Schwierigkeiten mit sich, sowohl vom Steuerrecht als auch
vom Führerschein. Beim Führerschein soll es wohl im vergangen Jahr zu einer
Regelung gekommen sein, genau weiß ich dies jedoch auch nicht. Von der
Steuerlichen Seite müßte für einen Monat dann ein schwarzes Kennzeichen
gefahren werden. Und das in Frühjahr beim Gras, im Sommer bei Gps und im
Herbst beim Mais. Im Klartext dann doch das ganze Jahr. Ich denke mal das
in Zukunft das Problem bei mir geregelt ist da der Betreiber der BGA wo ich
häcksele die Substrate aus seinem Landwirtschaftlichen Betrieb bezieht. Dieser
tut ab diesem Jahr ebenfalls obtieren, und dann ist es letztlich egal wer die
Rechnung bekommt. Da bleibt der Transport dann ebenfalls in der Landwirt-
schaft. Bisher war das ganze so am Rande der Legalität.
Ich bin auch bisher von solchen Kontrollen verschont geblieben, aber durch-
geführt wurden sie in unserer Region schon. Und der 25 Km Anhänger zieht
bei Gewerbe oder schwarzen Kennzeichen auch nicht wie Holger es schon
beschrieb.
Wichtig ist das in dem letzten Satz von Michi bei den Sportpferden die Aus-
nahmeregelung bestehen bleibt. Sind es doch in der Regel die ärmsten in unserer Gesellschaft die sich ein solches Hobby leisten können .
Gruss Matthias
Ich habe mit viel Interesse die letzten Beitäge zu diesem Thema gelesen. Ist
in der Tat kein ganz einfaches Thema. Ich war, bin auch etwas davon be-
troffen. Mein Betrieb ist als Gewerbebetrieb angemeldet. In den 90er hatte
ich die Schlepper auf andere Namen zugelassen. Dies hatte den Nachteil das
ich die Unterhaltskosten beim Finanzamt nichtgeltend machen konnte.
98 bekam ich meinen ersten Trac, einen 1500er. Dieser ließ ich dann auf meinen
Namen zu, stellte einen Antrag auf Steuerbefreiung und dieser wurde abge-
lehnt. Darauf rief ich den Sachbearbeiter an, einer von der Sorte der als Beamter
die Ahnung alle gepachtet hat und auch immer Recht hat. Den interessierte
es mal gerade soviel als wenn in China ein Sack Reis umfällt das ich nachweiß-
lich den Schlepper für LoF Zwecke einsetze. Seine Begründung mein Be-
trieb sei ein Gewerbebetrieb und kein Landwirtschaftlicher Betrieb.
Folge es flatterte ein Steuerbescheid in Höhe von rund 1500 DM ins Haus.
Durch Zufall reparierte ich 3 Jahre später bei dem Geschäftsführer des
hiesigen Bauerverbandes den Schlepper. Nach einem kurzen Gespräch be-
sorgte dieser mir die entsprechenden Gesetzeszeilen mit einem Dienstsiegel
und siehe da auf einmal ging die Steuerbefreiung durch.
Ich muß lediglich nachweisen das ich Aufträge für LoF Betriebe durchführe,
ist wohl kein Problem weil dafür ja auch Rechnungen ausgestellt werden.
In diesem Zusammenhang kommt aber mit Sicherheit das nächste Problem
auf viele LUs zu, und zwar der Transport des Substrats von und zur BGA. Da wird
sich wohl in Zukunft das BAG und der Blaue-Weiße Trachenverein noch ver-
stärkt drum kümmern. Die BGAs sind Gewerblich, und können somit die MwSt
geltend machen. Die Betreiber hätten es am liebsten über die Anlage. Dies
bringt somit große Schwierigkeiten mit sich, sowohl vom Steuerrecht als auch
vom Führerschein. Beim Führerschein soll es wohl im vergangen Jahr zu einer
Regelung gekommen sein, genau weiß ich dies jedoch auch nicht. Von der
Steuerlichen Seite müßte für einen Monat dann ein schwarzes Kennzeichen
gefahren werden. Und das in Frühjahr beim Gras, im Sommer bei Gps und im
Herbst beim Mais. Im Klartext dann doch das ganze Jahr. Ich denke mal das
in Zukunft das Problem bei mir geregelt ist da der Betreiber der BGA wo ich
häcksele die Substrate aus seinem Landwirtschaftlichen Betrieb bezieht. Dieser
tut ab diesem Jahr ebenfalls obtieren, und dann ist es letztlich egal wer die
Rechnung bekommt. Da bleibt der Transport dann ebenfalls in der Landwirt-
schaft. Bisher war das ganze so am Rande der Legalität.
Ich bin auch bisher von solchen Kontrollen verschont geblieben, aber durch-
geführt wurden sie in unserer Region schon. Und der 25 Km Anhänger zieht
bei Gewerbe oder schwarzen Kennzeichen auch nicht wie Holger es schon
beschrieb.
Wichtig ist das in dem letzten Satz von Michi bei den Sportpferden die Aus-
nahmeregelung bestehen bleibt. Sind es doch in der Regel die ärmsten in unserer Gesellschaft die sich ein solches Hobby leisten können .
Gruss Matthias
01.01.2011, 22:53
Hallo Matthias,
dieses ganze Thema mit dem lof und grünen Kennzeichen ist sehr komplex. Teilweise haben die Ordnungshüter selber nicht alle Feinheiten im Kopf. Und die zuständigen Bundeministerien hüllen sich bei Anfragen durch Fachzeitschriften ( Oldtimer Traktor) ganz einfach in Schweigen.
Beim Finanzamt kann man jedes steuervergünstigte Fahrzeug für mindestens einen Monat oder ein vielfaches davon voll versteuern. Dann kann man damit machen, was man will von der steuerlichen Seite.
Bei Deiner Geschichte mit dem 1500er stellen sich bei mir alle Nackenhaare hoch. Ich hoffe, Du hast damals nicht 3 Jahre die Steuer gezahlt. Bei so was hilft meist nur lesen der Gesetzestexte und ggf. Begleitung durch einen versierten Fachanwalt und oder Verband.
Zu den grünen Pferdeanhängern sei noch folgende Bemwerkung erlaubt: Unser Außenminister und Vizekanzler ist dem Reitsport zugeneigt.....
Daher wird sich vermutlich an dieser Stelle nichts ändern.
Gruß Jan
dieses ganze Thema mit dem lof und grünen Kennzeichen ist sehr komplex. Teilweise haben die Ordnungshüter selber nicht alle Feinheiten im Kopf. Und die zuständigen Bundeministerien hüllen sich bei Anfragen durch Fachzeitschriften ( Oldtimer Traktor) ganz einfach in Schweigen.
Beim Finanzamt kann man jedes steuervergünstigte Fahrzeug für mindestens einen Monat oder ein vielfaches davon voll versteuern. Dann kann man damit machen, was man will von der steuerlichen Seite.
Bei Deiner Geschichte mit dem 1500er stellen sich bei mir alle Nackenhaare hoch. Ich hoffe, Du hast damals nicht 3 Jahre die Steuer gezahlt. Bei so was hilft meist nur lesen der Gesetzestexte und ggf. Begleitung durch einen versierten Fachanwalt und oder Verband.
Zu den grünen Pferdeanhängern sei noch folgende Bemwerkung erlaubt: Unser Außenminister und Vizekanzler ist dem Reitsport zugeneigt.....
Daher wird sich vermutlich an dieser Stelle nichts ändern.
Gruß Jan
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