Gutachten zum ablasten
#4

Hallo

Gutachten zum Ablasten gibt es in den alten Bundesländern nur beim TÜV (Prüfingenieur). In den neuen Bundesländern macht dies die Dekra. Damit musst du dann zur Zulassungstelle um danach mit dem Finanzamt zu reden.

Warum musst Du auf ein schwarzes Kennzeichen gehen? Dann kanst Du auch keinen Lof-Hänger (25 km/h) mehr legal ziehen!

Beschreib dein Problem bitte etwas genauer, dann kann man auch konkret Stellung dazu beziehen. Wink

Gruß Jan
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Gutachten zum ablasten - von Trac_1500 - 23.10.2006, 07:07
RE: Gutachten zum ablasten - von wolli - 23.10.2006, 10:45
RE: Gutachten zum ablasten - von Trac_1500 - 23.10.2006, 17:49
RE: Gutachten zum ablasten - von jan - 23.10.2006, 20:14
RE: Gutachten zum ablasten - von Trac_1500 - 26.10.2006, 11:22
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RE: Gutachten zum ablasten - von jan - 27.10.2006, 06:21
RE: Gutachten zum ablasten - von Hopfentrac - 27.10.2006, 11:18
RE: Gutachten zum ablasten - von schreiner - 03.11.2006, 21:29
RE: Gutachten zum ablasten - von Trac_1500 - 04.11.2006, 07:33
RE: Gutachten zum ablasten - von unimogsaar - 04.11.2006, 14:30

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