20.02.2011, 16:01
Hallo Kollegen,
steuerlich geltend machen ( " Absetzen" ) kann man auch eine Anschaffung die ohne Mwst. erfolgt. Man kann demzufolge keine Vorsteuer abziehen.
Trotzdem kann man das Fahrzeug entsprechend steuerlich abschreiben und die Unterhaltskostend geltend machen.
Die ganze Sache ist meines Wissens aber nur möglich wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, somit entfällt das ganze wenn man Privatmann ist.
steuerlich geltend machen ( " Absetzen" ) kann man auch eine Anschaffung die ohne Mwst. erfolgt. Man kann demzufolge keine Vorsteuer abziehen.
Trotzdem kann man das Fahrzeug entsprechend steuerlich abschreiben und die Unterhaltskostend geltend machen.
Die ganze Sache ist meines Wissens aber nur möglich wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, somit entfällt das ganze wenn man Privatmann ist.
Gruß Sven
MB-Trac - wer nicht will, der hat schon