Wegfall §18 StVZO und Auswirkung auf lof-Fahrzeuge (Anhänger) bis 25km/h
#2

Hallo Holger,

ich habe mir gerade auf einer Website der EU die folgende Richtlinie durchgelesen:
http://europa.eu/legislation_summaries/i...273_de.htm

Habe ich richtig verstanden, daß nun für jedes Fahrzeug, egal ob Zugmaschine, Anhänger oder Anbaugerät, der Hersteller die Typgenehmigung auch nachträglich beantragen muß?
Dann hieße das z. B., daß mein 3-Seitenkipper von 1976 mit der neuen Regelung vorläufig keinen Bestandsschutz hat, oder betrifft dies nur Fahrzeuge die neu oder wieder in Verkehr gebracht werden sollen?

Grüße

Alex
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