08.11.2010, 22:46
Hallo Patrick,
wenn du sicher gehen willst, daß du nichts falsches machst, wirst du beim Gewicht deines Boliden um den C/CE-Führerschein nicht herum kommen, falls du ihn nicht nur für LoF-Zwecke nutzen willst. Dann versteuerst du ihn auch und bekommst ein schwarzes Kennzeichen.
Ich selbst stand vor einem halben Jahr vor dem selben Problem. Da mein 1300er aber keine schweren Aufbauten besitzt, habe ich ihn kurzer Hand auf 7450kg abgelastet, damit mein alter Klasse 3-Führerschein ausreicht (= CE79 -> C1E>12to; für alle die ihn umgeschrieben haben).
Im Fahrzeugschein ist meiner als "Zugmaschine" eingetragen. "Landwirtschaftliche Zugmaschine" geht nur in Verbindung mit Steuerbefreiung für LoF, wobei Zugmaschine letzteres mit einschließt. Ein nicht steuerbefreites Fahrzeug mit einem Klasse-T-Führerschein würde ich persönlich nicht fahren ohne entsprechende allgemeingültige Fahrerlaubnis für Nicht-LoF-Zwecke. Wenn man kontrolliert wird, weis man nie, wie der Zweck der Fahrt von den Ordnungskräften ausgelegt wird. Die verlassen sich eher auf die Farbe des Kennzeichens, als auf Sprüche vom Fahrer - das ist einfach so.
Ich will hier niemandem den Spaß verderben, aber wenn man sicher gehen will, daß man im recht ist bleiben kaum mehr Möglichkeiten.
Gut finde ich es aber nicht, daß man für einen 40km/h-Schlepper in Abhängigkeit des Zwecks verschiedene Fahrerlaubnisklassen braucht. Die Physik bleibt gleich. Ausserdem ist es ungerecht, daß ich bei 100-200h im Jahr genausoviel Steuern bezahle, wie jemand der mit seinem LKW 1000h und mehr im Jahr unterwegs ist.
Nachdenkliche Grüße
Alex
wenn du sicher gehen willst, daß du nichts falsches machst, wirst du beim Gewicht deines Boliden um den C/CE-Führerschein nicht herum kommen, falls du ihn nicht nur für LoF-Zwecke nutzen willst. Dann versteuerst du ihn auch und bekommst ein schwarzes Kennzeichen.
Ich selbst stand vor einem halben Jahr vor dem selben Problem. Da mein 1300er aber keine schweren Aufbauten besitzt, habe ich ihn kurzer Hand auf 7450kg abgelastet, damit mein alter Klasse 3-Führerschein ausreicht (= CE79 -> C1E>12to; für alle die ihn umgeschrieben haben).
Im Fahrzeugschein ist meiner als "Zugmaschine" eingetragen. "Landwirtschaftliche Zugmaschine" geht nur in Verbindung mit Steuerbefreiung für LoF, wobei Zugmaschine letzteres mit einschließt. Ein nicht steuerbefreites Fahrzeug mit einem Klasse-T-Führerschein würde ich persönlich nicht fahren ohne entsprechende allgemeingültige Fahrerlaubnis für Nicht-LoF-Zwecke. Wenn man kontrolliert wird, weis man nie, wie der Zweck der Fahrt von den Ordnungskräften ausgelegt wird. Die verlassen sich eher auf die Farbe des Kennzeichens, als auf Sprüche vom Fahrer - das ist einfach so.
Ich will hier niemandem den Spaß verderben, aber wenn man sicher gehen will, daß man im recht ist bleiben kaum mehr Möglichkeiten.
Gut finde ich es aber nicht, daß man für einen 40km/h-Schlepper in Abhängigkeit des Zwecks verschiedene Fahrerlaubnisklassen braucht. Die Physik bleibt gleich. Ausserdem ist es ungerecht, daß ich bei 100-200h im Jahr genausoviel Steuern bezahle, wie jemand der mit seinem LKW 1000h und mehr im Jahr unterwegs ist.
Nachdenkliche Grüße
Alex