03.02.2006, 18:50
Moin!
Wenn die uns beim TÜV nach soeinem Beiblatt fragen, was nicht im Fahrzeugschein extra vermerkt ist, dann verweisen wir immer auf das Schild mit den Reifengrößen an dem Steuergeräteblock, wenn man die rechte Tür aufmacht. Die 480 70 R28 sind natürlich damals mit unbedenklichkeits erklärung eingetragen worden.
Wenn die jemand brauch könnt ich die mal einscannen.
mfg KB
Wenn die uns beim TÜV nach soeinem Beiblatt fragen, was nicht im Fahrzeugschein extra vermerkt ist, dann verweisen wir immer auf das Schild mit den Reifengrößen an dem Steuergeräteblock, wenn man die rechte Tür aufmacht. Die 480 70 R28 sind natürlich damals mit unbedenklichkeits erklärung eingetragen worden.
Wenn die jemand brauch könnt ich die mal einscannen.
mfg KB
MB-trac - Was sonst!?!