23.08.2010, 06:03
(19.07.2010, 09:59)greil schrieb: Hallo zusammen,
eindeutige Auskunft von meinem TÜV-Ingenieur beim letzten Termin: Außer an 6 km/h zulassungsfreien Maschinen und Anhängern mit 25 km/h Folgekennzeichen muß kein Geschwindigkeitsschild angebracht sein.
Jeder meint zwar, daß es sein muß, stimmt aber nicht. Ich hab auch nirgends Eines dran.
Ebenso wenig braucht man bis 40 km/h Schlepper einen Verbandskasten!
Viele Grüße
Michl
Hallo, gilt §58 der StVZO nicht mehr? Schilder bei kleiner/gleich 60 km/h Höchstgeschwindigkeit, LOF Zugmaschinen ausgenommen bei unter 32 km/h?
Grüsse Marcus