Hallo und herzliches Beileid!
Ich bin geschockt und verstehe diese Entscheidungen der Gerichte nicht:
1. Es gibt einen schriftlichen Kaufvertrag mit Kaufpreis und Unterschriften.
2. Gewährleistung muss ein Landwirt nur gegenüber Privatpersonen geben, unter Landwirten kann man die Gewährleistung ausschließen da vor dem Gesetz Landwirte als "Kann-Kaufmann" behandelt werden. Da er Dir vorspielte Landwirt zu sein und in Wirklichkeit RA ist hätte er Dich daraufhinweisen müssen das Gewährleistungsausschluß nicht möglich ist - folglich vorsätzlicher Betrug, Strafanzeige dringend angeraten. Selbst wenn Du Gewährleistung geben müsstest, so hättest Du die Instandsetzung durchführen oder durchführen lassen müssen. Erst wenn das nach mehreren Versuchen erfolglos bleibt hat der Käufer überhaupt erst einen Anspruch auf Wandlung, und dann auch nur in Höhe des nachweisbaren Kaufpreises abzüglich eines evtl. Nutzungsentgelts.
Dieser RA riskiert so oder so seine Zulassung, da er entweder versucht Dich zu betrügen oder vermeintliche Schwarzgeschäfte unterstützt (er hat ja den Kaufvertrag mit 4000€ unterschrieben - oder ist die Unterschrift auch falsch...)
Ihr seit doch schon in der 2ten Instanz, geht denn da noch was?
Ansonsten: Strafanzeige bei der Polizei (sofort) und einen verdammt guten Anwalt suchen.
Gruß frank
Ich bin geschockt und verstehe diese Entscheidungen der Gerichte nicht:
1. Es gibt einen schriftlichen Kaufvertrag mit Kaufpreis und Unterschriften.
2. Gewährleistung muss ein Landwirt nur gegenüber Privatpersonen geben, unter Landwirten kann man die Gewährleistung ausschließen da vor dem Gesetz Landwirte als "Kann-Kaufmann" behandelt werden. Da er Dir vorspielte Landwirt zu sein und in Wirklichkeit RA ist hätte er Dich daraufhinweisen müssen das Gewährleistungsausschluß nicht möglich ist - folglich vorsätzlicher Betrug, Strafanzeige dringend angeraten. Selbst wenn Du Gewährleistung geben müsstest, so hättest Du die Instandsetzung durchführen oder durchführen lassen müssen. Erst wenn das nach mehreren Versuchen erfolglos bleibt hat der Käufer überhaupt erst einen Anspruch auf Wandlung, und dann auch nur in Höhe des nachweisbaren Kaufpreises abzüglich eines evtl. Nutzungsentgelts.
Dieser RA riskiert so oder so seine Zulassung, da er entweder versucht Dich zu betrügen oder vermeintliche Schwarzgeschäfte unterstützt (er hat ja den Kaufvertrag mit 4000€ unterschrieben - oder ist die Unterschrift auch falsch...)
Ihr seit doch schon in der 2ten Instanz, geht denn da noch was?
Ansonsten: Strafanzeige bei der Polizei (sofort) und einen verdammt guten Anwalt suchen.
Gruß frank
MB Trac - Klasse statt Masse