Das ist mal wieder typisch Deutsches Recht. Normalerweise zählt aber in solchen Dingen nur der durchschnittliche Wert des Gegenstandes zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts. Der gehandelte Wert des Fahrzeuges aus 2010 spielt doch da gar keine Rolle. Ich verkaufe grundsätzlich nichts an Privatpersonen. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall mit einer Baustelle eines privaten Bauherren.
"Geht nicht" gibts nicht!