Servus,
für den TÜV darf maximal 1/3 des Reifens über die Kotflügel hinaus stehen. Wenn der Schlepper mehr als 50km/h schnell ist, dann müssen die Räder komplett abgedeckt sein.
Das Material ist dem TÜV wohl egal. Es sind vor allem praktische Gründe warum man einen Teil aus Gummi macht. Blech ist halt verbogen, wenn man mal aneckt.
Gruß
Wolfgang
für den TÜV darf maximal 1/3 des Reifens über die Kotflügel hinaus stehen. Wenn der Schlepper mehr als 50km/h schnell ist, dann müssen die Räder komplett abgedeckt sein.
Das Material ist dem TÜV wohl egal. Es sind vor allem praktische Gründe warum man einen Teil aus Gummi macht. Blech ist halt verbogen, wenn man mal aneckt.
Gruß
Wolfgang