03.03.2010, 21:36
Vorsicht Leute,
die Einspeisevergütung für Dachanlagen gibts nur, wenn das Gebäude einen Zweck hat. Also ein Gestell, wo Module darauf gebaut werden, wird nicht als Dachanlage akzeptiert. Da sind schon Anlagenbauer gescheitert, die angegeben haben das Ganze dient als Unterstand für die Hühner o.ä.
Wer natürlich agumentieren kann, dass er das als Unterstand für den Trac braucht, wird immer fein raus sein, denn dann wird man ja auch jeden Fall drei Seiten schließen wegen dem guten Stück.
MfG
Wolfgang
die Einspeisevergütung für Dachanlagen gibts nur, wenn das Gebäude einen Zweck hat. Also ein Gestell, wo Module darauf gebaut werden, wird nicht als Dachanlage akzeptiert. Da sind schon Anlagenbauer gescheitert, die angegeben haben das Ganze dient als Unterstand für die Hühner o.ä.
Wer natürlich agumentieren kann, dass er das als Unterstand für den Trac braucht, wird immer fein raus sein, denn dann wird man ja auch jeden Fall drei Seiten schließen wegen dem guten Stück.
MfG
Wolfgang