21.02.2010, 23:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.02.2010, 23:02 von Mercedes-Benno.)
Hallo Sven,
die Trecker sind nicht begrenzt. Damals war als maximumgeschwindigkeit für landwirtschaftliche Fahrzeugen 16km/h gesetzt. Heute (lebe den Fortschritt!) sind es sogar magische 25 km/h!
Aber bis 40 wird meistens von der Rennleitung ein Auge zugedrückt...
Schlepper in Agraraustattung (auch z.B. Unimogs, die ab Werk mit Heckkraftheber und Zapfwelle ausgestattet sind) braucht man nicht zu begrenzen bei uns. Fahrzeuge mit niedriger Geschwindigkeit (Häcksler, Radlader, Landwirtschaftliche LKW's ohne Kennzeichen, Unimogs ohne Heckkraftheber) müssen auf 25 km/h begrenzt sein.
Ab dieses Jahrhundert ist das 16 km/h Schild kein Pflicht mehr. Nur das Langsamverkehr-Dreieck am Heck mus vorhanden sein.
Groeten,
Benno
die Trecker sind nicht begrenzt. Damals war als maximumgeschwindigkeit für landwirtschaftliche Fahrzeugen 16km/h gesetzt. Heute (lebe den Fortschritt!) sind es sogar magische 25 km/h!
Aber bis 40 wird meistens von der Rennleitung ein Auge zugedrückt...
Schlepper in Agraraustattung (auch z.B. Unimogs, die ab Werk mit Heckkraftheber und Zapfwelle ausgestattet sind) braucht man nicht zu begrenzen bei uns. Fahrzeuge mit niedriger Geschwindigkeit (Häcksler, Radlader, Landwirtschaftliche LKW's ohne Kennzeichen, Unimogs ohne Heckkraftheber) müssen auf 25 km/h begrenzt sein.
Ab dieses Jahrhundert ist das 16 km/h Schild kein Pflicht mehr. Nur das Langsamverkehr-Dreieck am Heck mus vorhanden sein.
Groeten,
Benno