03.02.2010, 11:26
Hallo,
möchte zwar kein Spielverderber sein, aber auch wenn ihr Lampen am Kabinendach habt, braucht ihr meines Wissens an den Anbaugeräten Hecklampen.
Bei überstehender Ladung ist es so, daß sie maximal 1m über die Rücklichter überstehen darf, ab dann muß man zumindest nachts mit beleuchteter Zusatzkennzeichnung fahren. Bei Anbaugeräten dürfte sich sowas nicht großartig anders verhalten.
Grundsätzlich find ich es sehr gut, wenn man da oben Lampen anbaut, Originalität hin oder her, es erhöht die Sicherheit. Aber ich glaube nicht, daß man im Ernstfall eines Rechtsstreits ausm Schneider ist.
Gruß Cliff
möchte zwar kein Spielverderber sein, aber auch wenn ihr Lampen am Kabinendach habt, braucht ihr meines Wissens an den Anbaugeräten Hecklampen.
Bei überstehender Ladung ist es so, daß sie maximal 1m über die Rücklichter überstehen darf, ab dann muß man zumindest nachts mit beleuchteter Zusatzkennzeichnung fahren. Bei Anbaugeräten dürfte sich sowas nicht großartig anders verhalten.
Grundsätzlich find ich es sehr gut, wenn man da oben Lampen anbaut, Originalität hin oder her, es erhöht die Sicherheit. Aber ich glaube nicht, daß man im Ernstfall eines Rechtsstreits ausm Schneider ist.
Gruß Cliff
Trac - warum mehr wollen? Da war doch was mit dem Sinn des Lebens???