29.01.2010, 23:52
Hallo Thomas,
ich hab 2006 einen Fendt Farmer 3 S komplett Restauriert, dabei hab ich ein neues Dach aus 1,5 mm Stahlblech gebaut (Fritzmeierverdeck war wie ein Sieb) hinten ist zusätzlich 2 Dreikammerleuchten und eine Radauleuchte angebaut. Bei der TÜV Abnahme war der TÜV Prüfer anstandslos bereit, die Beleuchtung mit einzutragen.
Der Prüfer war der Meinung eine Lampe mehr kann nicht schaden und die Rundumleuchte fand er auch OK.
Ich setzte den Fendt Farme 3 S als Zugfahrzeug für meine Tieflader ein, werd ihn aber jetzt durch einen echten Schlepper ablösen (MBtrac 800) um auch mal längere Strecken zu beweltigen.
Mit dem Fendt bin ich schon in Berlin (bis vor dem Reichstag) und in Dänemark gereist.
Meineswissens müssen die Zusatzleuchten nur eingetragen werden, verboten ist das nicht, muß halt nur Eingetragen werden.
Verkabelt hab ich die Blinker über ein einfaches Relais hintern Amaturenbrett, so das ohne Anhänger nur eine Kontrolleuchte blinkt.
Hab dir mal ein Bild vom Fendt angefühgt.
Gruß Thorsten
ich hab 2006 einen Fendt Farmer 3 S komplett Restauriert, dabei hab ich ein neues Dach aus 1,5 mm Stahlblech gebaut (Fritzmeierverdeck war wie ein Sieb) hinten ist zusätzlich 2 Dreikammerleuchten und eine Radauleuchte angebaut. Bei der TÜV Abnahme war der TÜV Prüfer anstandslos bereit, die Beleuchtung mit einzutragen.
Der Prüfer war der Meinung eine Lampe mehr kann nicht schaden und die Rundumleuchte fand er auch OK.
Ich setzte den Fendt Farme 3 S als Zugfahrzeug für meine Tieflader ein, werd ihn aber jetzt durch einen echten Schlepper ablösen (MBtrac 800) um auch mal längere Strecken zu beweltigen.
Mit dem Fendt bin ich schon in Berlin (bis vor dem Reichstag) und in Dänemark gereist.
Meineswissens müssen die Zusatzleuchten nur eingetragen werden, verboten ist das nicht, muß halt nur Eingetragen werden.
Verkabelt hab ich die Blinker über ein einfaches Relais hintern Amaturenbrett, so das ohne Anhänger nur eine Kontrolleuchte blinkt.
Hab dir mal ein Bild vom Fendt angefühgt.
Gruß Thorsten