21.01.2010, 23:45
Hallo,
hab wegen der Sache mal beim TÜV gefragt.
1. Ein KFZ ist nur dann berechtigt (!) einen Kasperl zu haben, wenn Überbreite, -länge, -höhe, -gewicht, -usw vorliegt.
2. Daß es die ganzen Ü-Sachen haben darf, dafür muß eine Genehmigung vorliegen, diese ist im Schein eingetragen. Dann schreibt auch der TÜV vor, ob das KFZ einen Kasperl braucht oder nicht. Selber entscheiden ist da nicht!
3. "Normale" KFZ gilt: 2,55m Breite, 4m Höhe. Ich spreche jetzt von größeren Nutzfahrzeugen, keine VW-Pritschen oder sowas...
--> Landwirtschaft: Zulässige Breite beträgt 3m (für landw. Arbeitsgeräte) von daher kein Kasperl notwendig.
In der Landwirtschaft ist man gar nicht mal sooo leicht im Bereich der Überbreite, wie man immer meint. Mit der 3m-Regel fallen viele Sachen raus, wofür man am Schlepper einen Kasperl braucht. Mähdrescher o.ä. ist was anderes.
4. Ist ein Kasperl vorgeschrieben, dann muß er verwendet werden und muß funktionieren. Ist er nicht vorgeschrieben ist es (eigentlich) nicht erlaubt ihn zu benützen, evtl. darf man ihn sogar gar nicht drauf haben.
Grundsätzlich: Im Einzelfall beim TÜV fragen, besser einmal mehr fragen und eine Teilschuld bei am Crash vermeiden als dumm bleiben.
Aber: Ich glaube nicht daß "Lieber ein Kasperl mehr als zuwenig" die richtige Einstellung ist!
Gruß Cliff
hab wegen der Sache mal beim TÜV gefragt.
1. Ein KFZ ist nur dann berechtigt (!) einen Kasperl zu haben, wenn Überbreite, -länge, -höhe, -gewicht, -usw vorliegt.
2. Daß es die ganzen Ü-Sachen haben darf, dafür muß eine Genehmigung vorliegen, diese ist im Schein eingetragen. Dann schreibt auch der TÜV vor, ob das KFZ einen Kasperl braucht oder nicht. Selber entscheiden ist da nicht!
3. "Normale" KFZ gilt: 2,55m Breite, 4m Höhe. Ich spreche jetzt von größeren Nutzfahrzeugen, keine VW-Pritschen oder sowas...
--> Landwirtschaft: Zulässige Breite beträgt 3m (für landw. Arbeitsgeräte) von daher kein Kasperl notwendig.
In der Landwirtschaft ist man gar nicht mal sooo leicht im Bereich der Überbreite, wie man immer meint. Mit der 3m-Regel fallen viele Sachen raus, wofür man am Schlepper einen Kasperl braucht. Mähdrescher o.ä. ist was anderes.
4. Ist ein Kasperl vorgeschrieben, dann muß er verwendet werden und muß funktionieren. Ist er nicht vorgeschrieben ist es (eigentlich) nicht erlaubt ihn zu benützen, evtl. darf man ihn sogar gar nicht drauf haben.
Grundsätzlich: Im Einzelfall beim TÜV fragen, besser einmal mehr fragen und eine Teilschuld bei am Crash vermeiden als dumm bleiben.
Aber: Ich glaube nicht daß "Lieber ein Kasperl mehr als zuwenig" die richtige Einstellung ist!
Gruß Cliff
Trac - warum mehr wollen? Da war doch was mit dem Sinn des Lebens???