18.01.2010, 17:18
Hallo Michl,
daran können wir mal wieder sehen, wie schnell man am richtigen Thema aneinander vorbeireden kann.
Denke, wir haben dies hier auch nun ausführlich geklärt.
Wollte nur noch mal kurz anmerken, dass wir ja auch erst bei dem Punkt waren, dass das gezogene Fahrzeug versicherungstechnisch im Schadensfall während der Fahrt vom Zugfahrzeug abgedeckt wird. Dass das gezogene Fahrzeug genauso dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegt, hast du ja mit eingworfen, womit du auch Recht hast. Ich denke, dass hat etwas zur Verwirrung beigetragen (Ausnahme: die Genehmigung vom Straßenverkehrsamt).
Aber du hast Recht, es muss jeder für sich selber entscheiden.
Fakt bleibt:
Ohne Genehmigung -> illegal und optisch für die Polizei sehr auffällig
Gruß
Sascha
daran können wir mal wieder sehen, wie schnell man am richtigen Thema aneinander vorbeireden kann.
Denke, wir haben dies hier auch nun ausführlich geklärt.
Wollte nur noch mal kurz anmerken, dass wir ja auch erst bei dem Punkt waren, dass das gezogene Fahrzeug versicherungstechnisch im Schadensfall während der Fahrt vom Zugfahrzeug abgedeckt wird. Dass das gezogene Fahrzeug genauso dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegt, hast du ja mit eingworfen, womit du auch Recht hast. Ich denke, dass hat etwas zur Verwirrung beigetragen (Ausnahme: die Genehmigung vom Straßenverkehrsamt).
Aber du hast Recht, es muss jeder für sich selber entscheiden.
Fakt bleibt:
Ohne Genehmigung -> illegal und optisch für die Polizei sehr auffällig
Gruß
Sascha