Abschleppen von Fahrzeugen - Darf ich das?
#13

Servus Haggy,

Du hast Recht. Ich hab Recht

Ich glaube aber, daß wir aneinander vorbeireden.

Fall 1: Zugfahrzeug und gezogenes Fahrzeug beide angemeldet, damit versichert und kein Verstoß gg. das Pflichtversicherungsgesetz.
Du hast Recht, wird von der Haftpflicht des ziehenden Fahrzeuges bezahlt alles ganz normal wie gewohnt. Das wird auch der Fall bei Dir gewesen sein.

Fall 2: Zugfahrzeug zieht ein Fahrzeug, das obwohl Versicherungspflicht besteht, nicht angemeldet ist. Somit liegt bei Fahrzeug 2 ein Verstoß gg. das Pflichtversicherungsgesetz vor, d.h. Fahrzeug 2 hätte gar nichts im Straßenverkehr verloren gehabt.
Damit gibts Problem mit Versicherung von Fahrzeug 1, immer unter der Vorraussetzung, die bekommen Wind von Sache mit Fahrzeug 2.


Wie ich hier schon öfters geschrieben habe, jeder kann machen und glauben was er will. Also legt los.

Ich hatte Fall 2 vor gar nicht allzu langer Zeit beruflich abzuklären, von daher weiß ich, wie hier die Lage ist.

Für mich ist das Thema hiermit erledigt, wenn einer meint er ist schlauer oder er hat guten Anwalt, kann ers ja gerne probieren - geht aber in die Hose.


Viele Grüße

Michl

Mb trac - was besseres gibts nicht
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