15.01.2010, 01:46
Hallo Michael,
bei uns darf man nur Mistfahren von 1 Februar- Ende August. (Genau wie Gülle, das sogar Bodennah, auch auf Ackerland.)
Wir fahren immer mit 4-Teller Breitstreuwerk, und das funktioniert super. Auch in Naturgebiete, wo wir ab 15 Juni mähen durfen, und danach, wegen der Nasse im Frühjahr, Mist aufbringen für das 2. Schnitt. Davon findet man nichts, auch nicht beim Pferdemist mit höher Strohanteil.
Am besten ist es aber der Mist mindestens 1 Jahr zu lagern, und ab und zu umpacken hilft noch mehr.
Groeten,
Benno
bei uns darf man nur Mistfahren von 1 Februar- Ende August. (Genau wie Gülle, das sogar Bodennah, auch auf Ackerland.)
Wir fahren immer mit 4-Teller Breitstreuwerk, und das funktioniert super. Auch in Naturgebiete, wo wir ab 15 Juni mähen durfen, und danach, wegen der Nasse im Frühjahr, Mist aufbringen für das 2. Schnitt. Davon findet man nichts, auch nicht beim Pferdemist mit höher Strohanteil.
Am besten ist es aber der Mist mindestens 1 Jahr zu lagern, und ab und zu umpacken hilft noch mehr.
Groeten,
Benno