14.01.2010, 23:13
Hallo,
das Ausbringen von Mist und Kompost unterliegt nicht der Sperrfrist, wie bei Gülle, und darf auch bei Frost ausgebracht werden. Wie du schon geschrieben hast, ist es wichtig den Mist verroten zu lassen und erst dann auf Grünland auszubringen. Eine exakte Verteilung ist hierbei anzuraten. Evtl. nachher noch mit Striegel oder Schleppe frühzeitig einarbeiten. Der Stickstoff, der im Mist enthalten ist, wirkt sehr langsam.
Gruß
Andreas
das Ausbringen von Mist und Kompost unterliegt nicht der Sperrfrist, wie bei Gülle, und darf auch bei Frost ausgebracht werden. Wie du schon geschrieben hast, ist es wichtig den Mist verroten zu lassen und erst dann auf Grünland auszubringen. Eine exakte Verteilung ist hierbei anzuraten. Evtl. nachher noch mit Striegel oder Schleppe frühzeitig einarbeiten. Der Stickstoff, der im Mist enthalten ist, wirkt sehr langsam.
Gruß
Andreas
MBtrac - ein bissl mehr geht immer!