27.12.2009, 12:29
Servus,
dem würde ich nicht zuviel Beachtung schenken. Viele Haupterwerbslandwirte stufen sich privat und nicht gewerblich ein. Können aber trotzdem eine Rechung mit ausgewiesener MwSt. schreiben, weil sie ganz normale Buchführung machen müssen.
Gruß
Wolfgang
dem würde ich nicht zuviel Beachtung schenken. Viele Haupterwerbslandwirte stufen sich privat und nicht gewerblich ein. Können aber trotzdem eine Rechung mit ausgewiesener MwSt. schreiben, weil sie ganz normale Buchführung machen müssen.
Gruß
Wolfgang