03.07.2009, 13:55
Hallo, in sachen Tüv:
solang der Traktor mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km eingetragen ist, dürfen die Reifen über die Kotflügel heraus stehen. Die Angaben habe ich vom Tüvmann.
mfg Marcel
solang der Traktor mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km eingetragen ist, dürfen die Reifen über die Kotflügel heraus stehen. Die Angaben habe ich vom Tüvmann.
mfg Marcel