Hallo an alle,
9.000h sind 9.000 Stunden und eine Behörde ist eine Behörde, da hat Helmut sicher recht.
Jedoch bedeutet eine bestimmte Stundenzahl nicht immer zwingend auch einen bestimmten Verschleißzustand des Getriebes.
Weiters: Forst ist Forst und keine Flaniermeile, auch das ist mir aus langjähriger eigener Erfahrung bekannt.
Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein "Dienstfahrzeug" meist schlechter behandelt wird, als ein eigenes auch nicht neu. Alles keine Faktoren, die erst mal pro Reparatur sprechen. Dennoch:
Im Nachbarforstamt lief ein "Dienstfahrzeug", ein 900-er und der wurde von einem Landmaschinenmechaniker gefahren, der das Fahrzeug wie sein eigenes behandelte. In unserem Kreis gibt es einen weiteren 900 Forst in Privatbesitz mit über 30.000h und erstem Motor / Getriebe.
So was gibt es also auch.
Abhängig vom Gesamtzustand des Fahrzeuges würde ich Matthias´ Angebot zumindest überprüfen. Was kann man dabei verlieren?
Matthias schreibt:
...er bietet also sogar Hilfe beim Umbau an und er kennt sich aus.
Das Zerlegen des alten Getriebes wird hinsichtlich des Zustandes der Innereien Erkenntnisse und Fakten zutage fördern und wenn das Getriebe eine Zukunft im Ersatzgehäuse verdient, kann Matthias unter Verwendung von evtl. erforderlichen Neuteilen dieses auch wieder zusammenbauen. Zu einer solchen Reparatur kann man durchaus auch Gewährleistung geben.
Weshalb soll eine solche Reparatur nicht auch in den Augen einer Behörde einen gangbaren Weg darstellen? Auch die müssen Kosten sparen (wenn sie das auch oft auf seltsame Weise tun, manchmal nach der Devise: Sparen, koste es, was es wolle...)
LG
Holger
9.000h sind 9.000 Stunden und eine Behörde ist eine Behörde, da hat Helmut sicher recht.
Jedoch bedeutet eine bestimmte Stundenzahl nicht immer zwingend auch einen bestimmten Verschleißzustand des Getriebes.
Weiters: Forst ist Forst und keine Flaniermeile, auch das ist mir aus langjähriger eigener Erfahrung bekannt.
Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein "Dienstfahrzeug" meist schlechter behandelt wird, als ein eigenes auch nicht neu. Alles keine Faktoren, die erst mal pro Reparatur sprechen. Dennoch:
Im Nachbarforstamt lief ein "Dienstfahrzeug", ein 900-er und der wurde von einem Landmaschinenmechaniker gefahren, der das Fahrzeug wie sein eigenes behandelte. In unserem Kreis gibt es einen weiteren 900 Forst in Privatbesitz mit über 30.000h und erstem Motor / Getriebe.
So was gibt es also auch.
Abhängig vom Gesamtzustand des Fahrzeuges würde ich Matthias´ Angebot zumindest überprüfen. Was kann man dabei verlieren?
Matthias schreibt:
Thesen Matthias schrieb:...Ich habe noch ein Gehäuse vom Seitenschalter liegen was ich verkaufen kann evt. mit Umbau. ...
...er bietet also sogar Hilfe beim Umbau an und er kennt sich aus.
Das Zerlegen des alten Getriebes wird hinsichtlich des Zustandes der Innereien Erkenntnisse und Fakten zutage fördern und wenn das Getriebe eine Zukunft im Ersatzgehäuse verdient, kann Matthias unter Verwendung von evtl. erforderlichen Neuteilen dieses auch wieder zusammenbauen. Zu einer solchen Reparatur kann man durchaus auch Gewährleistung geben.
Weshalb soll eine solche Reparatur nicht auch in den Augen einer Behörde einen gangbaren Weg darstellen? Auch die müssen Kosten sparen (wenn sie das auch oft auf seltsame Weise tun, manchmal nach der Devise: Sparen, koste es, was es wolle...)
LG
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...