18.02.2009, 16:25
Hallo Jens,
das hört sich jetzt (leider) so an, dass Du wohl am besten mit dem Verkäufer in Kontakt treten solltest. Wenn die Kupplung wirklich gemacht wurde, dann sollte dieser dazu eine Rechnung haben und die Ausführung der Reparatur sollte dann auch unter die Gewährleistung fallen...
...meine Vermutung geht jetzt auch in die Richtung der Annahmen von Marcus oder Frank. ...
Grüße
Holger
das hört sich jetzt (leider) so an, dass Du wohl am besten mit dem Verkäufer in Kontakt treten solltest. Wenn die Kupplung wirklich gemacht wurde, dann sollte dieser dazu eine Rechnung haben und die Ausführung der Reparatur sollte dann auch unter die Gewährleistung fallen...
...meine Vermutung geht jetzt auch in die Richtung der Annahmen von Marcus oder Frank. ...
Grüße
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...