Anforderungen an die Ausbildungsfahrzeuge:
Was bei der prakt. Prüfung gefordert wird:
- durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit derZugmaschine mehr als 32 km/h
- Höchstgeschwindigkeit des Anhängers mehr als 32 km/h. Anhänger muß also zugelassen sein und ein eigenes Kennzeichen haben.
- Zweileitungs-Bremsanlage
- Anhänger mit mind. geschlossener Ladefläche
- Länge des Anhängers bei Verwendung eines Starrdeichselanhän-gers mindestens 4,5m.
- Länge der Fahrzeugkombination mindestens 7,5m
Was bei der prakt. Prüfung gefordert wird:
- Der Anhänger muß entweder an- oder abgekuppelt werden
- Eine Abfahrkontrolle wird durchgeführt. Dazu hat der Prüfling eines von insgesamt 10 Fragenkärtchen zu beantworten bzw. am Fahrzeug zu erklären. Auf jedem dieser Kärtchen befinden sich 5 Fragen.
- Der Anhänger muß 10m gerade rückwärts rangiert werden.
- Dann folgt die eigentliche Fahrprüfung von mind. 30 Minuten Dauer. Der Schüler fährt hinter dem Fahrschul-Pkw her und soll zeigen, dass er in der Lage ist im Straßenverkehr zügig und vorschriftsmäßig zurechtzukommen.
Nur ein Knecht sitzt auf der Hinterachse!