29.11.2008, 20:55
mbfendt schrieb:und wenn ich mitm schlepper fahre ist das doch auch steuerhinterziehung oder ?
nur wenn du damit in urlaub fährst
- nein !
hinter dem schlepper ist kein problem , da anhänger bei 25km nicht zulassungs pflichtig sind...
nur die nummer vom schlepper sollte hinten lesbar sein .......!
gruß timo
Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.