Hallo Wolfgang,
da spricht Du zu Recht ein heikles Thema an. Die Rechtslage ist eindeutig, aber die Sachlage im Fall der Fälle ist dennoch unterschiedlich:
Beim PKW wird getunt, um schneller zu sein. Das hat Auswirkungen auf die Auslegung des Fahrwerks und vor allem der Bremsen. Man kennt das von PKW-Typen, deren kleinere Modelle beispielsweise hinten noch Trommelbremsen haben, die leistungsstärkeren dann Scheiben vorn und hinten, sowie meist auch größere Durchmesser.
Beim Schlepper erfolgt das Tuning, um mehr Zug- oder Antriebsleistung zu erreichen. *)
Daraus erfolgt erst mal kein primär sicherheitsrelevanter Aspekt in Bezug auf Fahrwerk oder Bremsen. Von daher ergibt sich im Falle eines Unfalls die sehr schwer herleitbare Verursacherrolle der Tuningmaßnahme am Unfallgeschehen. Die Beweisführung dürfte schwierig bis unmöglich sein.
Aus diesem Grund ist mir aus Unfällen hier in der Region kein Fall bekannt, wo ein Gutachter sich überhaupt dafür interessiert hätte, ob die Plombe vom Deckel runter ist oder nicht - wohingegen die Plombe der Enddrehzahl schon von Interesse ist!
Aber auch die Plombe sagt wenig, da Du das Tuning in der Werkstatt mit anschließendem Verplomben machen lassen kannst.
Die Agrartechnik-Zeitschrift PROFI hat sich trotz Widerspruchs aus der Leserschaft in mehreren Beiträgen sehr intensiv mit diesem Thema befasst und sogar regelrechte Anleitungen mit Bildern getrennt nach Verteiler- und Reihen-ESP's veröffentlicht. In diesen Beiträgen wurde bezüglich des "Falls der Fälle" ähnlich argumentiert.
Letztlich ist und bleibt es so, wie Du schreibst, es ist Unrecht. Und es ist sicher auch ein Risiko, das teuer werden kann. Versicherungen können Regressforderungen stellen und die haben in der Regel gute Anwälte.
Wenn ich mich umsehe, dann ist das Tuning (aus meiner persönlichen Sicht: leider) die Regel, wobei in vielen Fällen auch an der Enddrehzahl gedreht wird, was die Situation (LKW-Anhänger ohne Zulassung oder schwere Anhängegeräte ohne eigene Bremse) noch verschärft.
Fakt ist: Brüssel denkt zur Zeit über all das nach und es wird was kommen.
Meine Korrespondenz mit PROFI-Redakteuren diesbezüglich ist besorgniserregend - speziell zum Thema vorn 60km/h, hinten 25km/h.
Grüße
Holger
Letztlich muss jeder selbst verantworten, was er tut und mein Beitrag soll niemandem als Vorschrift dienen...
*) Anders ist es natürlich zu bewerten, wenn die Enddrehzahl erhöht oder gesperrte Gänge entsperrt werden, was ja gerade beim Trac ein heißes - aber eigenes Thema ist. Da einige Fahrzeuge nach erfolgter Entsperrung des Getriebes Geschwindigkeiten erreichen können, wo Ausrüstungen nicht einmal mehr zulässig sind (z.B. große Trac-Baureihe und Hydrostat-Lenkung oder an Standardschleppern die nicht vorhandene Allradbremse), kann das im Fall der Fälle äußerst bitter werden...
da spricht Du zu Recht ein heikles Thema an. Die Rechtslage ist eindeutig, aber die Sachlage im Fall der Fälle ist dennoch unterschiedlich:
Beim PKW wird getunt, um schneller zu sein. Das hat Auswirkungen auf die Auslegung des Fahrwerks und vor allem der Bremsen. Man kennt das von PKW-Typen, deren kleinere Modelle beispielsweise hinten noch Trommelbremsen haben, die leistungsstärkeren dann Scheiben vorn und hinten, sowie meist auch größere Durchmesser.
Beim Schlepper erfolgt das Tuning, um mehr Zug- oder Antriebsleistung zu erreichen. *)
Daraus erfolgt erst mal kein primär sicherheitsrelevanter Aspekt in Bezug auf Fahrwerk oder Bremsen. Von daher ergibt sich im Falle eines Unfalls die sehr schwer herleitbare Verursacherrolle der Tuningmaßnahme am Unfallgeschehen. Die Beweisführung dürfte schwierig bis unmöglich sein.
Aus diesem Grund ist mir aus Unfällen hier in der Region kein Fall bekannt, wo ein Gutachter sich überhaupt dafür interessiert hätte, ob die Plombe vom Deckel runter ist oder nicht - wohingegen die Plombe der Enddrehzahl schon von Interesse ist!
Aber auch die Plombe sagt wenig, da Du das Tuning in der Werkstatt mit anschließendem Verplomben machen lassen kannst.
Die Agrartechnik-Zeitschrift PROFI hat sich trotz Widerspruchs aus der Leserschaft in mehreren Beiträgen sehr intensiv mit diesem Thema befasst und sogar regelrechte Anleitungen mit Bildern getrennt nach Verteiler- und Reihen-ESP's veröffentlicht. In diesen Beiträgen wurde bezüglich des "Falls der Fälle" ähnlich argumentiert.
Letztlich ist und bleibt es so, wie Du schreibst, es ist Unrecht. Und es ist sicher auch ein Risiko, das teuer werden kann. Versicherungen können Regressforderungen stellen und die haben in der Regel gute Anwälte.
Wenn ich mich umsehe, dann ist das Tuning (aus meiner persönlichen Sicht: leider) die Regel, wobei in vielen Fällen auch an der Enddrehzahl gedreht wird, was die Situation (LKW-Anhänger ohne Zulassung oder schwere Anhängegeräte ohne eigene Bremse) noch verschärft.
Fakt ist: Brüssel denkt zur Zeit über all das nach und es wird was kommen.
Meine Korrespondenz mit PROFI-Redakteuren diesbezüglich ist besorgniserregend - speziell zum Thema vorn 60km/h, hinten 25km/h.
Grüße
Holger
Letztlich muss jeder selbst verantworten, was er tut und mein Beitrag soll niemandem als Vorschrift dienen...
*) Anders ist es natürlich zu bewerten, wenn die Enddrehzahl erhöht oder gesperrte Gänge entsperrt werden, was ja gerade beim Trac ein heißes - aber eigenes Thema ist. Da einige Fahrzeuge nach erfolgter Entsperrung des Getriebes Geschwindigkeiten erreichen können, wo Ausrüstungen nicht einmal mehr zulässig sind (z.B. große Trac-Baureihe und Hydrostat-Lenkung oder an Standardschleppern die nicht vorhandene Allradbremse), kann das im Fall der Fälle äußerst bitter werden...
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...