03.06.2008, 21:27
Hallo Markus,
Anhänger ohne Betriebserlaubnis haben im öffentlichen Straßenverkehr offiziell nichts zu suchen. Bei Kontrollen kannst Du Ärger bekommen.
Alle Anhänger die nach 1960 hergestellt wurden benötigen eine Betriebserlaubnis. Bei einer Kontrolle wird dies zunächst über ein vorhandenes Typenschild am Hänger überprüft, auf dem der Hersteller vermerkt ist.
Hänger ohne Betriebserlaubnis kannst Du theoretisch auf dem Wege der Einzelabnahme über den Tüv (Prüfingenieur) in den Straßenverkehr bringen. Praktisch ist das aber fast nicht möglich, weil dieser für Achsen, Bremsen usw. Dokumente benötigt.
Gruß Jan
P.S. Nimm doch bitte das Mäusekino aus der Fußzeile von deinen Beiträgen. Dies erschwert die Lesbarkeit, weil das menschliche Auge immer zunächst die sich bewegen Gegenstände fixiert!
Danke
Anhänger ohne Betriebserlaubnis haben im öffentlichen Straßenverkehr offiziell nichts zu suchen. Bei Kontrollen kannst Du Ärger bekommen.
Alle Anhänger die nach 1960 hergestellt wurden benötigen eine Betriebserlaubnis. Bei einer Kontrolle wird dies zunächst über ein vorhandenes Typenschild am Hänger überprüft, auf dem der Hersteller vermerkt ist.
Hänger ohne Betriebserlaubnis kannst Du theoretisch auf dem Wege der Einzelabnahme über den Tüv (Prüfingenieur) in den Straßenverkehr bringen. Praktisch ist das aber fast nicht möglich, weil dieser für Achsen, Bremsen usw. Dokumente benötigt.
Gruß Jan
P.S. Nimm doch bitte das Mäusekino aus der Fußzeile von deinen Beiträgen. Dies erschwert die Lesbarkeit, weil das menschliche Auge immer zunächst die sich bewegen Gegenstände fixiert!
Danke