15.05.2008, 21:52
Hallo Fusselhirn,
da Dein Verkäufer gewerblich handelt, kann er bei einem Verkauf an einen Endverbraucher, der Du wohl sein wirst, die Gewährleistung nicht völlig ausschließen. Allenfalls auf ein Jahr verkürzen geht bei Gebrauchtwaren. Ohne entsprechende (zulässige) Regelung im Kaufvertrag dazu gilt sogar die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Du hast Dich also durch seine Drohung mit dem Anwalt unnötig abschrecken lassen. Selbst Verkäufe als Schrott oder Bastelware werden nur vom Gericht anerkannt, wenn auch der Preis und Zustand dementsprechend ist. Ansonsten wird davon ausgegangen, daß die gesetzlichen Vorschriften umgangen werden sollen!
Im Zweifelsfall suche rechtliche Beratung. Die gibt es z.B. auch bei Verbraucherberatungsstellen oder beim ADAC für Mitglieder.
Gruß Matthias
da Dein Verkäufer gewerblich handelt, kann er bei einem Verkauf an einen Endverbraucher, der Du wohl sein wirst, die Gewährleistung nicht völlig ausschließen. Allenfalls auf ein Jahr verkürzen geht bei Gebrauchtwaren. Ohne entsprechende (zulässige) Regelung im Kaufvertrag dazu gilt sogar die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Du hast Dich also durch seine Drohung mit dem Anwalt unnötig abschrecken lassen. Selbst Verkäufe als Schrott oder Bastelware werden nur vom Gericht anerkannt, wenn auch der Preis und Zustand dementsprechend ist. Ansonsten wird davon ausgegangen, daß die gesetzlichen Vorschriften umgangen werden sollen!
Im Zweifelsfall suche rechtliche Beratung. Die gibt es z.B. auch bei Verbraucherberatungsstellen oder beim ADAC für Mitglieder.
Gruß Matthias