05.01.2008, 00:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.01.2008, 00:21 von benzdriver 87.)
ich kenn mich jetz überhaut nimmer aus also da tüvmann hat mir erzählt man muss sie nicht eintragen lassen??? des weiteren ist angeblich bei z.b. fendt neuschleppern die leuchte nicht eingetragen selbst wenn man sie mit bestellt??? und wenn sie eingetragen ist darf sie "nur" für winterdienst hergernommen werden??? ich habe jetz wirklich keinen plan mehr, ich hab meine leuchte immer in der Kabine dabei, wenn ich sie brauch steck ich sie auf, z.b.mein flügelschargruber hat 3,10 m und die Gemeinde Verbindungstraße ist halt leider nur 3,80 m da schalte ich sie kurz ein