18.01.2023, 11:01
Hallo zusammen,
um die Reifen eingetragen zu bekommen braucht man zwei Dinge, als erstes eine unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers die kann man Daimler Spezial Trucks in Wörth beantragen und ist immer nur für das eine Fahrzeug gültig (FIN) Die Mailadresse ist 'mbox_060_hebembs@daimler.com' kostete letztes Jahr 178€
Dann muss das ganze noch von einem Sachverständigen begutachtet werden (TÜV, Dekra) darf aber auch nicht jeder Prüfer, der stellt dann das Gutachten aus.
Ich wollte das letzten Herbst machen lassen aber der Dekra Mann durfte das nicht, meinte aber auch das sei auch nicht mehr nötig, keine Ahnung, ich war in anderer Sache beim Straßenverkehrtsamt und wollte das dann so eintragen lassen, da waren die aber auch mit überfordert und keiner konnte mir sagen ob das noch nötig sei oder die Unbedenklichkeitsbescheinigung jetzt reicht.
Ich bin im letzter Zeit beim Straßenverkehrsamt Dauergast gewesen mit zwei komplizierten Dingern 1. Ein Radlader zulassen mit 40 Km/h, §70 StVZO und § 29 StVZO mit behördlichen Führungszeugnis und allem drum und dran...
2. ein gebrauchter Futtermischwagen der vorher in Holland gelaufen hat, hier beim Händler gekauft 25 Km/h Maschine. In Holland haben sich die Vorschriften zum 1.1.2022 geändert. Am Ende hat der Vorbesitzer den Mischwagen wieder in Holland angemeldet und dann wieder abgemeldet mit dem Vermerk das er in den Export geht und meine Adresse steht auf den Papieren. Damit hätte ich ihn sogar nach hier fahren dürfen. Alles in allem bin ich für beides einige male da gewesen (das in Coronazeiten mit Termin un 2 Wochen Wartezeit und einige Telefonate und Mails waren da nötig)
Hintergrund ist das die Fahrzeuge, auch Traktoren in Holland erst seit letztes Jahr zugelassen werden müssen und auch zur HU müssen. In Holland wird dafür aber kein Fahrzeugbrief (Teil II) ausgestellt,das wird nur gemacht wenn er in den Export geht, da reicht auch ein Vollgutachten nicht mehr, das hatten wir. Seit dem kennen wir den Dekra Prüfer der auch die entsprechenden Gutachten fertigen darf, der kommt jetzt zu uns auf den Hof und macht die abnahmen da, ganz praktisch. Nicht von Nachteil war das mein Sohn ihn kannte und er ein Kumpel von seinem ersten Lehrchef war. Der ist hier bei der Dekra Sachverständiger für landwirtschaftliche Fahrzeuge und kennt sich, da vom Land auch wirklich super aus, ganz praktisch, hatte aber den Trac letztes mal nicht die HU gemacht.
Gruß vom Niederrhein
Robert
um die Reifen eingetragen zu bekommen braucht man zwei Dinge, als erstes eine unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers die kann man Daimler Spezial Trucks in Wörth beantragen und ist immer nur für das eine Fahrzeug gültig (FIN) Die Mailadresse ist 'mbox_060_hebembs@daimler.com' kostete letztes Jahr 178€
Dann muss das ganze noch von einem Sachverständigen begutachtet werden (TÜV, Dekra) darf aber auch nicht jeder Prüfer, der stellt dann das Gutachten aus.
Ich wollte das letzten Herbst machen lassen aber der Dekra Mann durfte das nicht, meinte aber auch das sei auch nicht mehr nötig, keine Ahnung, ich war in anderer Sache beim Straßenverkehrtsamt und wollte das dann so eintragen lassen, da waren die aber auch mit überfordert und keiner konnte mir sagen ob das noch nötig sei oder die Unbedenklichkeitsbescheinigung jetzt reicht.
Ich bin im letzter Zeit beim Straßenverkehrsamt Dauergast gewesen mit zwei komplizierten Dingern 1. Ein Radlader zulassen mit 40 Km/h, §70 StVZO und § 29 StVZO mit behördlichen Führungszeugnis und allem drum und dran...
2. ein gebrauchter Futtermischwagen der vorher in Holland gelaufen hat, hier beim Händler gekauft 25 Km/h Maschine. In Holland haben sich die Vorschriften zum 1.1.2022 geändert. Am Ende hat der Vorbesitzer den Mischwagen wieder in Holland angemeldet und dann wieder abgemeldet mit dem Vermerk das er in den Export geht und meine Adresse steht auf den Papieren. Damit hätte ich ihn sogar nach hier fahren dürfen. Alles in allem bin ich für beides einige male da gewesen (das in Coronazeiten mit Termin un 2 Wochen Wartezeit und einige Telefonate und Mails waren da nötig)
Hintergrund ist das die Fahrzeuge, auch Traktoren in Holland erst seit letztes Jahr zugelassen werden müssen und auch zur HU müssen. In Holland wird dafür aber kein Fahrzeugbrief (Teil II) ausgestellt,das wird nur gemacht wenn er in den Export geht, da reicht auch ein Vollgutachten nicht mehr, das hatten wir. Seit dem kennen wir den Dekra Prüfer der auch die entsprechenden Gutachten fertigen darf, der kommt jetzt zu uns auf den Hof und macht die abnahmen da, ganz praktisch. Nicht von Nachteil war das mein Sohn ihn kannte und er ein Kumpel von seinem ersten Lehrchef war. Der ist hier bei der Dekra Sachverständiger für landwirtschaftliche Fahrzeuge und kennt sich, da vom Land auch wirklich super aus, ganz praktisch, hatte aber den Trac letztes mal nicht die HU gemacht.
Gruß vom Niederrhein
Robert
MB-Trac 65/70 Bj 1976 MB Trac 1000 BJ 1989