§23 StVZO Untersuchung zur Erlangung eines H-Kennzeichen?
#3

Moin,

Mit dem H-Kennzeichen darf auch gewerblich gearbeitet werden.
Lediglich die entsprechende Fahrzeugversicherung muss das auch gestatten.
In den meisten Oldtimerversicherungen ist das nämlich ausgeschlossen.

Sollte man eine Versicherung finden die das zulässt, sollte man sich das auf jedenfall ausdrücklich schriftlich geben lassen.

@Ingo,

Hier kannst du alles zu den Bedingungen nachlesen:

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden.../oldtimer/

Für den TÜV Süd wird es das auch online geben.

Am Ende ist es immer Ansichtssache des Prüfers dir Gegenüber.
Ich habe schon manch "restaurierte" Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gesehen wo man die Hände über den Kopf zusammen schlägt, aber im Gegenzug auch wirklich tolle erhaltenswerte Originalzustände die abgewiesen wurden.

Einfach ausprobieren, und wenn es beim ersten Prüfer nicht klappt einfach mal im nächsten Ort probieren. Wink

Gruß Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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