§23 StVZO Untersuchung zur Erlangung eines H-Kennzeichen?
#2

Ähm, ganz einfach.

Rufe den Prüfer/Tüv stelle an, und erkundige dich. Die geben die genau auskunft was sein muss und was nicht.


Allerdings würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen, aber ich glaube mit der H Zulassung darfst du nicht gewerblich arbeiten. Also quasi nur zu freizeit zwecken.

Viele Grüße Michel
Case Farmall 75C

Der neue nach dem Trac....
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