25.01.2021, 15:23
Moin!
vor einigen Jahren (ich gehe nicht davon aus, dass die Norm sich so schnell geändert hat), haben wir uns aufgrund von Kundenanfragen mit negativer Stützlast und K80 beschäftigt.
Technisch, ja, die hält sicher was aus.
Zulassung/Freigabe: Keine negative Stützlast erlaubt, ähnlich wie bei der K50 (PKW). Bei dauerhafter Belastung kann keiner sagen, ob es geht, oder eben nicht.
Hier hat vor wenigen Jahren ein Dachdeckeraufzug nach einer Bodenwelle sein Auto verloren und ein anderes aufgespießt, mit tödlichem Ausgang. In so einem Fall werden die Argumente schnell klein, wenn man einen Anhänger rechtlich gar nicht nutzen kann, weil bei leicht beladenen Containern negative Lasten auftreten. Das beweist euch dann auch jeder Gutachter.
Wir haben keine Freigabe für K80 an einer Sämaschine erteilt, die beim Klappvorgang und teilweise am Vorgewende negative Stützlasten aufbringt, sondern die KAT. 3-4 Schienen mit Gewicht ausgeliefert, da auch einige Hubwerke nicht doppeltwirkend waren und hoch geschlagen sind. Später gab es Systeme, die sich unter den Unterlenkern abstützten, aber das ist ein anderes Thema.
Was sich Kunden dann an den üblichen Flansch schrauben, ist dem Hersteller egal. Wobei ich das bei Hakenliften anders sehe, da behaupte ich mal, kommt man mit einem guten Anwalt raus, da der Hersteller das Fahrzeug so ausgeliefert hat und keine Hinweise in der BA dazu gibt.
Das ist der Grund, warum es keine "zulässigen negativen Stützlasten" seitens der Hersteller gibt, sondern nur angaben wie "Das hät der aus, oder es gibt einen verstärkten".
Gruß
Jörg
vor einigen Jahren (ich gehe nicht davon aus, dass die Norm sich so schnell geändert hat), haben wir uns aufgrund von Kundenanfragen mit negativer Stützlast und K80 beschäftigt.
Technisch, ja, die hält sicher was aus.
Zulassung/Freigabe: Keine negative Stützlast erlaubt, ähnlich wie bei der K50 (PKW). Bei dauerhafter Belastung kann keiner sagen, ob es geht, oder eben nicht.
Hier hat vor wenigen Jahren ein Dachdeckeraufzug nach einer Bodenwelle sein Auto verloren und ein anderes aufgespießt, mit tödlichem Ausgang. In so einem Fall werden die Argumente schnell klein, wenn man einen Anhänger rechtlich gar nicht nutzen kann, weil bei leicht beladenen Containern negative Lasten auftreten. Das beweist euch dann auch jeder Gutachter.
Wir haben keine Freigabe für K80 an einer Sämaschine erteilt, die beim Klappvorgang und teilweise am Vorgewende negative Stützlasten aufbringt, sondern die KAT. 3-4 Schienen mit Gewicht ausgeliefert, da auch einige Hubwerke nicht doppeltwirkend waren und hoch geschlagen sind. Später gab es Systeme, die sich unter den Unterlenkern abstützten, aber das ist ein anderes Thema.
Was sich Kunden dann an den üblichen Flansch schrauben, ist dem Hersteller egal. Wobei ich das bei Hakenliften anders sehe, da behaupte ich mal, kommt man mit einem guten Anwalt raus, da der Hersteller das Fahrzeug so ausgeliefert hat und keine Hinweise in der BA dazu gibt.
Das ist der Grund, warum es keine "zulässigen negativen Stützlasten" seitens der Hersteller gibt, sondern nur angaben wie "Das hät der aus, oder es gibt einen verstärkten".
Gruß
Jörg