22.11.2020, 23:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.11.2020, 23:40 von hundmb-trac.)
Hallo,
nichts der Gleichen lässt sich eintragen, kein Sachverständiger der Zurechnungsfähig ist trägt so eine Bastelei ein in irgendein offizielles Dokument ein. Ich bin Dipl. Ing., ich würde dafür nie meine Unterschrift hergeben, aus besagten Gründen. Das Thema scheitert spätestens an fehlen Typprüfungen...., Ladungssicherung des Kunststofftanks... Man beachte auch die Höhe des Schwerpunkts des Gülleanhängers. Der Zweiachser wurde für diese Schwerpunkthöhe bei der gegebenen Last nicht konstruiert. Da passt die dann die Federcharakteristik, Spurweite etc. nicht zusammen.
Wie gesagt, wenn der Staatsanwalt auf dem Weg ist, bleibt kein Stein mehr auf dem Anderen, Gutachter werden eingeschaltet etc. Es geht dann schlicht darum ob das Ereignis fahrlässig herbei geführt wurde und vermeidbar war.
Egal, jeder muss selbst wissen was er macht.
VG
Jürgen
nichts der Gleichen lässt sich eintragen, kein Sachverständiger der Zurechnungsfähig ist trägt so eine Bastelei ein in irgendein offizielles Dokument ein. Ich bin Dipl. Ing., ich würde dafür nie meine Unterschrift hergeben, aus besagten Gründen. Das Thema scheitert spätestens an fehlen Typprüfungen...., Ladungssicherung des Kunststofftanks... Man beachte auch die Höhe des Schwerpunkts des Gülleanhängers. Der Zweiachser wurde für diese Schwerpunkthöhe bei der gegebenen Last nicht konstruiert. Da passt die dann die Federcharakteristik, Spurweite etc. nicht zusammen.
Wie gesagt, wenn der Staatsanwalt auf dem Weg ist, bleibt kein Stein mehr auf dem Anderen, Gutachter werden eingeschaltet etc. Es geht dann schlicht darum ob das Ereignis fahrlässig herbei geführt wurde und vermeidbar war.
Egal, jeder muss selbst wissen was er macht.
VG
Jürgen