15.10.2019, 18:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.10.2019, 18:50 von schrauber1962.)
Servus Erhard
Da fällt ein Großteil der Tracs schon raus da über 25 Km/h und bis 8to sind auch Auflaufbremsen am Anhänger zulässig.
Darüber wäre demnach sowieso eine 2 Leiterbremse nötig.
m.f.G.Harald
Zitat:Hallo, ich war bislang der Meinung, dass Einleitetebremse bis 25 km/h und bis 8 to weiterhin erlaubt sei. Gibt es da einen passenden Gesetzestext.
LG Erhard
Da fällt ein Großteil der Tracs schon raus da über 25 Km/h und bis 8to sind auch Auflaufbremsen am Anhänger zulässig.
Darüber wäre demnach sowieso eine 2 Leiterbremse nötig.
Zitat:Würde es, wenn es dann so weit ist, nicht einfach reichen, den Einleiterkupplungskopf zu entfernen (Stopfen drauf)?Hubert das kommt ganz darauf an wie fit der Prüfer ist und wie genau er sein Jop nimmt. Hatte schon Prüfer denen reichte es wenn Licht, Lenkung und Bremse in Ordnung waren aber auch welche die die Fahrgestellnummer vom Schein mit Typenschild und der eingeschlagen Nummer genau überprüft haben und wenn er unter den Schlepper kriechen musste.
Dann wird der Tüv-Prüfer darauf ja nicht aufmerksam.
m.f.G.Harald