09.09.2018, 11:00
Hallo zusammen,
Es gibt gute Nachricht, das Hauptzollamt hat meinem Einspruch stattgegeben, brauche keine Steuer nachzahlen. Die Fahrt von der Werkstatt auf meinen lof- Betrieb mit diesem Gespann ist ganz klar unschädlich bezgl. der Steuerbefreiung des Zugfahrzeuges laut § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Der Transport endete in meinem Betrieb und mein PKW diente in diesem Augenblick dazu,die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit meines Betriebes aufrecht zu erhalten.Mit diesem Satz habe ich argumentiert und das Merkblatt,welches Ralph im Anhang hat, ausgedruckt ,wichtige Passagen markiert und dem Einspruch beigefügt. Nochmals Dank an Alle, die mich mit ihren Meinungen hier im Forum unterstützt und Mut zum Einspruch gemacht haben.
Nochmals viele Grüsse an Alle
Jörg
Es gibt gute Nachricht, das Hauptzollamt hat meinem Einspruch stattgegeben, brauche keine Steuer nachzahlen. Die Fahrt von der Werkstatt auf meinen lof- Betrieb mit diesem Gespann ist ganz klar unschädlich bezgl. der Steuerbefreiung des Zugfahrzeuges laut § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Der Transport endete in meinem Betrieb und mein PKW diente in diesem Augenblick dazu,die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit meines Betriebes aufrecht zu erhalten.Mit diesem Satz habe ich argumentiert und das Merkblatt,welches Ralph im Anhang hat, ausgedruckt ,wichtige Passagen markiert und dem Einspruch beigefügt. Nochmals Dank an Alle, die mich mit ihren Meinungen hier im Forum unterstützt und Mut zum Einspruch gemacht haben.
Nochmals viele Grüsse an Alle
Jörg