15.08.2018, 08:38
Hallo Jörg,
dass sehe ich genau wie Du.
Was auf dem Anhänger steht und ob der Anhänger ein grünes oder schwarzes Kennzeichen hat, ist zweitrangig. Allein der Grund und der Zweck der Fahrt ist entscheidend und der diente einem betrieblichen Zweck. Hier liegt kein Auftrag eines fremden Unternehmers oder einer Privatperson vor, somit also auch kein gewerblicher Transport.
Unser Pferdeanhänger hat ein schwarzes Kennzeichen. Die Kaltblüter fahre ich mit dem Trac (grünes Kennzeichen) zum rücken in den Wald, dass ist eine Fahrt im Sinne der Steuerbefreiung. Wenn ich mit dem gleichen Gespann und den gleichen Passagieren auf ein Reitturnier fahren würde, ist das Steuerhinterziehung, da es nicht im Rahmen der betrieblichen Steuerbefreiung liegt.
Es hindert mich niemand daran meine landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Anhänger anzumelden, mit schwarzer Nummer zu fahren und dafür Steuer zu bezahlen.
Der Einsatz wird doch durch die Zugmaschine und dem Zweck vorgegeben und nicht vom Anhänger oder der Ladung.
Also nicht von irgendwelchen Beamten einschüchtern lassen, dran bleiben und zur Not auch mit einem entsprechenden Rechtsanwalt.
Viel Erfolg!
Gruß Udo
dass sehe ich genau wie Du.
Was auf dem Anhänger steht und ob der Anhänger ein grünes oder schwarzes Kennzeichen hat, ist zweitrangig. Allein der Grund und der Zweck der Fahrt ist entscheidend und der diente einem betrieblichen Zweck. Hier liegt kein Auftrag eines fremden Unternehmers oder einer Privatperson vor, somit also auch kein gewerblicher Transport.
Unser Pferdeanhänger hat ein schwarzes Kennzeichen. Die Kaltblüter fahre ich mit dem Trac (grünes Kennzeichen) zum rücken in den Wald, dass ist eine Fahrt im Sinne der Steuerbefreiung. Wenn ich mit dem gleichen Gespann und den gleichen Passagieren auf ein Reitturnier fahren würde, ist das Steuerhinterziehung, da es nicht im Rahmen der betrieblichen Steuerbefreiung liegt.
Es hindert mich niemand daran meine landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Anhänger anzumelden, mit schwarzer Nummer zu fahren und dafür Steuer zu bezahlen.
Der Einsatz wird doch durch die Zugmaschine und dem Zweck vorgegeben und nicht vom Anhänger oder der Ladung.
Also nicht von irgendwelchen Beamten einschüchtern lassen, dran bleiben und zur Not auch mit einem entsprechenden Rechtsanwalt.
Viel Erfolg!
Gruß Udo