14.08.2018, 12:29
(13.08.2018, 23:01)R.W. schrieb: Hallo Reinhard ,Hallo Ralph,
Bist du Jurist ?
Entgegen deiner Meinung halte ich den Transport unschädlich bezüglich der Steuerbefreiung des Zugfahrzeuges.
ich bin kein Volljurist, habe aber eine juristische Ausbildung und habe über 30 Jahre die Finanzbehörde in schriftlichen und mündlichen Verhandlungen bei Gericht vertreten.
Letztlich ist unsere Meinung aber in diesem Fall völlig unmaßgeblich. Der Zoll hat entschieden, dass der Transport eines privaten, nicht der Landwirtschaft dienenden Pkw keinem Lof-Zweck diente und einen Steuerbescheid erstellt. Die Leute wissen, was sie tun. Ich habe versucht zu erklären, warum sie das getan haben. Es liegen zu diesen Sachverhalten jede Menge Grundsatzentscheidungen der Finanzgerichte vor.
Wenn sie auf die Einleitung eines Strafverfahrens bisher verzichtet haben, dann wahrscheinlich (meine Vermutung!) aus Billigkeitsgründen, weil der Aufwand nicht lohnt und ihnen auch klar ist, dass sich ein normaler Landwirt im diesbezüglichen Gesetzesdschungel gar nicht mehr auskennen kann.
Deshalb mein Rat an Jörg: Einspruch einlegen, den Sachverhalt schildern und auf Gnade hoffen.
Gruß
Reinhard
Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.