13.08.2018, 21:56
Ich bin überzeugt davon das das Wort "Werkstattfahrt" den Unterschied macht.
Ein wirklich netter Mensch der BAG hat mich bei einer Kontrolle mit einem LOF Gespann mit verschiedenen Kennzeichenfarben mal darauf gebracht.
Er war zwar zuerst völlig anderer Meinung, aber nachdem er sich die Zusammenstellung des Zuges genauer angeschaut hat und die Sinnhaftigkeit der Überführungsfahrt in die Werkstatt erkannt hat waren später sogar Vorwürfe aus der Welt geschafft die er im ersten Moment gar nicht beanstandet hatte,...……...Es ging da um die Breite eines Fahrzeugs über 2,75 Meter.
Ich musste zwar darauf warten das mir jemand sämtliche Fahrzeugscheine hinterherbrachte,...…..aber das war es auch schon, eine Sondergenehmigung für die Weiterfahrt wurde mir vor Ort ausgestellt, Kosten der ganzen Aktion beliefen sich später auf Null EUR, statt der im ersten Augenblick drohenden mehreren 100 EUR Strafe und 6 Punkten,...…………
Und alles nur weil es sich um eine Fahrt zur Werkstatt handelte.
Ich würde das auf alle Fälle versuchen,...…..OK vieleiccht gibt es da auch irgendwo einen Ermessensspielraum, aber unmöglich ist es durchaus nicht das die Besteuerung zurückgenommen wird.
M.f.G. Dieter
Ein wirklich netter Mensch der BAG hat mich bei einer Kontrolle mit einem LOF Gespann mit verschiedenen Kennzeichenfarben mal darauf gebracht.
Er war zwar zuerst völlig anderer Meinung, aber nachdem er sich die Zusammenstellung des Zuges genauer angeschaut hat und die Sinnhaftigkeit der Überführungsfahrt in die Werkstatt erkannt hat waren später sogar Vorwürfe aus der Welt geschafft die er im ersten Moment gar nicht beanstandet hatte,...……...Es ging da um die Breite eines Fahrzeugs über 2,75 Meter.
Ich musste zwar darauf warten das mir jemand sämtliche Fahrzeugscheine hinterherbrachte,...…..aber das war es auch schon, eine Sondergenehmigung für die Weiterfahrt wurde mir vor Ort ausgestellt, Kosten der ganzen Aktion beliefen sich später auf Null EUR, statt der im ersten Augenblick drohenden mehreren 100 EUR Strafe und 6 Punkten,...…………
Und alles nur weil es sich um eine Fahrt zur Werkstatt handelte.
Ich würde das auf alle Fälle versuchen,...…..OK vieleiccht gibt es da auch irgendwo einen Ermessensspielraum, aber unmöglich ist es durchaus nicht das die Besteuerung zurückgenommen wird.
M.f.G. Dieter