Hallo Jörg,
auf der vorigen Seite hat "salchen" einiges zusammengetragen zur "Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe a Kraftfahrzeugsteuergesetz".
Maßgeblich ist die ausschließliche Verwendung des Schleppers für LoF-Zwecke. Gedeckt sind natürlich auch die Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV (solo!!). Nicht gedeckt sind Transportfahrten mit einem Tieflader mit einem privaten Pkw drauf. Diesbezüglich liegt Sascha (s.o.) leider daneben. Diese Transportfahrt diente definitiv keinem LoF-Zweck! Nach den Buchstaben des Gesetzes hat die örtliche Rennleitung leider Recht. Ich würde trotzdem rechtzeitig (siehe Rechtsbehelfsbelehrung!) Einspruch einlegen, die Situation schildern und auf Gnade vor Recht hoffen angesichts des lächerlichen Streitwertes. Die Erstellung einer förmlichen negativen Einspruchsentscheidung durch die Behörde kostet erheblich mehr. Auch bei Behörden gibt es seit Jahren Kosten-Nutzen-Berechnungen. Einen Anwalt brauchst du dafür nicht. Wenn zukünftig öfter solche Transportfahrten notwendig werden sollten, solltest du den Trac mit schwarzer Nummer anmelden, sonst hast du schneller ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung an der Backe, als dir lieb ist. Und das wird teurer als die Kfz-Steuer.
Gruß
Reinhard
auf der vorigen Seite hat "salchen" einiges zusammengetragen zur "Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe a Kraftfahrzeugsteuergesetz".
Maßgeblich ist die ausschließliche Verwendung des Schleppers für LoF-Zwecke. Gedeckt sind natürlich auch die Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV (solo!!). Nicht gedeckt sind Transportfahrten mit einem Tieflader mit einem privaten Pkw drauf. Diesbezüglich liegt Sascha (s.o.) leider daneben. Diese Transportfahrt diente definitiv keinem LoF-Zweck! Nach den Buchstaben des Gesetzes hat die örtliche Rennleitung leider Recht. Ich würde trotzdem rechtzeitig (siehe Rechtsbehelfsbelehrung!) Einspruch einlegen, die Situation schildern und auf Gnade vor Recht hoffen angesichts des lächerlichen Streitwertes. Die Erstellung einer förmlichen negativen Einspruchsentscheidung durch die Behörde kostet erheblich mehr. Auch bei Behörden gibt es seit Jahren Kosten-Nutzen-Berechnungen. Einen Anwalt brauchst du dafür nicht. Wenn zukünftig öfter solche Transportfahrten notwendig werden sollten, solltest du den Trac mit schwarzer Nummer anmelden, sonst hast du schneller ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung an der Backe, als dir lieb ist. Und das wird teurer als die Kfz-Steuer.
Gruß
Reinhard
Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.